Im Verfahren um „Ottfried Fischer“ hat das Amtsgericht München auch einen Ex-Redakteur der „Bild“-Zeitung bestraft.
Der Redakteur hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Schauspieler mit einem Sexvideo zum Interview genötigt. Die Verhandlung offenbarte aber auch, das zweifelhafte Verhältnis der Boulevardpresse zu Prominenten und deren PR-Agenten. Jeder braucht den anderen, wo ist da die journalistische Grenze im Handeln.
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