Nach zwölf Verhandlungstagen wurde der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz teilweise schuldig gesprochen. In einem von drei Anklagepunkten wegen Falschaussage im Zusammenhang mit dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, während er in den anderen beiden Punkten freigesprochen wurde. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli wurde ebenfalls in einem Punkt schuldig befunden und zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, bei Freispruch in den weiteren Anklagepunkten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte argumentiert, dass Kurz und Bonelli absichtlich falsche Aussagen gemacht hätten, um politisch nicht mit Postenschacher in Verbindung gebracht zu werden. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, wobei Kurz‘ Anwalt keinen Unterschied zwischen den Aussagen seines Mandanten und der Realität sah. Bonellis Verteidiger verwies auf die Unzuverlässigkeit des Gedächtnisses und kritisierte die lange Dauer der Ermittlungen. Kurz betonte, er habe nicht die Absicht gehabt, falsch auszusagen, und verwies auf mangelnde Vorbereitung und Erinnerungslücken.
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