Der Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH wurde wohl außer Vollzug gesetzt.
Nach unseren Informationen darf er nun so lange in Freiheit bleibe, bis er die Reststrafe resultierend aus dem Urteil des Landgerichtes Darmstadt, antreten muss. Bis zum erreichen der Halbstrafe, ab der dann eine Freilassung möglich ist, sind es nur wenige Monate verbleibende Haftzeit.
Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung war der frühere Geschäftsführer des insolventen Goldhändlers PIM zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sah in seinem Urteil am Dienstag dieser Woche die Vorwürfe des schweren Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche gegen den ehemaligen GF als erwiesen an.
Die Anleger sind nach unserer Überzeugung getäuscht worden, sagte der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher bei der Urteilsbegründung. Die Kammer blieb mit ihrem Urteil unter der Forderung der Anklage von siebeneinhalb Jahren und über der der Verteidigung von fünf Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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