Wegen eines tödlichen Schießunfalls in einem Bundeswehrlager in Afghanistan ist ein ehemaliger Soldat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Gera sprach ihn am Mittwoch der fahrlässigen Tötung und des Ungehorsams in einem besonders schweren Fall schuldig. Nach Angaben des Gerichtes soll der Mann beim spielerischen Umgang mit der Waffe den Abzug seines Gewehres bewusst betätigt haben, in dem Bewusstsein, dass die Waffe nicht geladen sein. Der Schuss, der sich im Dezember 2010 dann doch löste, tötete einen Soldaten aus Bayern. Gutachter schlossen zudem eine Fehlfunktion der Pistole aus. Das Gericht machte damit einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Verteidigung, die 1,5 Jahre auf Bewährung gefordert hatte, und der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren wollte.
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