Im Zusammenhang mit einem früheren Bilanzskandal bei dem Einzelhandelskonzern Steinhoff ist ein ehemaliger Manager vom Landgericht im niedersächsischen Oldenburg wegen der Hinterziehung von Unternehmenssteuern zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von 252.000 Euro verurteilt worden.
Zwei Jahre der Gefängnisstrafe gelten nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits als verbüßt, da das Verfahren eine rechtsstaatswidrig lange Dauer hatte. Diese lange Verfahrensdauer wurde als strafmildernd berücksichtigt.
In das Urteil flossen zudem frühere Verurteilungen des Managers ein, die seine kriminelle Vergangenheit und wiederholten Verstoß gegen die Gesetze berücksichtigten. Der Fall zeigt die ernsten Konsequenzen für Manager, die sich durch kriminelle Handlungen wie Steuerhinterziehung Vorteile verschaffen wollen.
Die Verurteilung unterstreicht die Entschlossenheit der Justiz, auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten strenge Maßstäbe anzulegen und Kriminalität im Unternehmensbereich konsequent zu verfolgen.
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