Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzen-den der GENO Wohnbaugenossenschaft eG mit Sitz in Ludwigsburg (im Folgen-den: GENO eG) Anklage wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue zum Landgericht Stuttgart erhoben.
Unternehmensgegenstand der GENO eG war die Versorgung ihrer Genossen mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum, ihr gehörten zuletzt über 4.000 Genossenschaftsmitglieder an.
Am 01.08.2018 wurde über das Vermögen der GENO eG wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die GENO eG spätestens zum 31.12.2014 nicht mehr in der Lage gewesen sein, ihre fälligen Zahlungsverpflich-tungen zu erfüllen.
Entgegen seiner Verpflichtung als Vorstandsvorsitzender und in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit soll der Angeschuldigte es jedoch unterlassen haben, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte die Genossen, die ab dem 01.01.2015 neu beitraten oder als Altgenossen weitere Anteile übernahmen, über die wirtschaftliche Verfassung der GENO eG und die mit einer Mitgliedschaft einhergehenden hohen, einem Totalverlustrisiko ve-gleichbaren Risiken getäuscht haben.
Schließlich soll der Angeschuldigte in der Folgezeit durch verschiedene Maßnahmen gegen seine Vermögensbetreuungs-pflicht zum Nachteil der Genossenschaftsmitglieder verstoßen haben.
Der deutsche Angeschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Er-mittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte, unter anderem zwei ehemalige Vorstandsmitglieder, dauert im Übrigen an.
Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.
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