Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen.
Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pubbesitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte.
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