Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Expert Plus GmbH, Berlin, mit Bescheid vom 25. Februar 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Expert Plus GmbH nahm Publikumsgelder entgegen, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Die Expert Plus GmbH betreibt hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis.Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Die Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 9. April 2015 abgelehnt.
Wo steckt Herr Kessler? Seit Wochen ist er nicht erreichbar.
Wo sind denn die Kundengelder? Es gibt doch mehrere Produkte im Hause Kessler, sollen 3 sein?
Steht eine Insolvenz an?
Werden die Kunden auch hier leer aus gehen?
Fragen über Fragen …. nun denn … hatte die GOMOPA ja kein Unrecht ….