Startseite Allgemeines Expert Plus GmbH – insolvent: Wo ist das Geld der Anleger Herr Kessler? Die Frage wird nicht nur der Insolvenzverwalter stellen!
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Expert Plus GmbH – insolvent: Wo ist das Geld der Anleger Herr Kessler? Die Frage wird nicht nur der Insolvenzverwalter stellen!

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Plus GmbH, Bühringstraße 12, 13086 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister; Register-Nr.: HRB 128340

1.    Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.06.2015 um 16.00 Uhr eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Kirchblick 11, 14129 Berlin

3.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.09.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 11.08.2015

11:05 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5.    Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 10.11.2015

12:00 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.    Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.06.2015

36e IN 1874/15 Amtsgericht Charlottenburg, 24.06.2015

1 Komment

  • Wo ist denn das Gold hin?

    Wo ist Herr Kessler?
    Wo steckt sein Wegbegleiter mit dem er alles aufbaute?

    Warum erreichen wir keinen mehr.

    Alles komisch. Ich bin sehr enttäuscht von dem Gebahren.

    Hoffentlich wird alls aufgeklärt und es liegt ein Missverständniss vor.

    Denn ich glaube an dass Gute im Menschen.

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