Derzeit versendet EXPORO seine neuen Datenschutzbestimmungen an seine Besucher und Nutzer. Da sollte man dann als Besucher und Kunde der Plattform schon mal genau hinschauen.
Zitat aus den neuen Allgemeinen Geschäfts Bedingungen
Exporo zeichnet aufgrund einer gesetzlichen Pflicht Telefongespräche und elektronische Kommunikation (z.B. E-Mail, Chat, Videotelefonie, MessengerDienst) im Zusammenhang mit der Anbahnung/Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen der Besucher und Nutzer auf Ton-oder Datenträgern auf und bewahrt diese Aufzeichnungen auf.
Dies gilt unabhängig davon, ob diese mit dienstlichen oder mit privaten Telefonen der Mitarbeiter geführt werden. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikationmit den Kunden wird über einen Zeitraum von fünf Jahren –sofern seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der Finanzmarktaufsicht oder anderer behördlicher Aufsicht gewünscht –über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung stehen und wird den Besuchern und Nutzern auf deren Verlangen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2.Exporo ist zudem berechtigt, auch Telefongespräche im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung, die keinen Auftragsbezug haben, auf Ton-oder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren.
Darunter fallen insbesondere Telefongespräche über Beschwerden. Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken Vor Beginn der Aufzeichnung vonTelefongesprächen wird Exporo den Besucher und Nutzer über die Zwecke der Aufzeichnung informieren und um die Abgabe seiner Einwilligung bitten, es sei denn, der Nutzer hat Exporo bereits seine generelle Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen erteilt.
Exporo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.
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