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EXPORO Berlin GmbH – Bekanntmachung des Beschlusses einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung in einem elektronischen Abstimmungsverfahren betreffend die Schuldverschreibung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Exporo Berlin GmbH

Hamburg

Bekanntmachung des Beschlusses
einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung in einem elektronischen
Abstimmungsverfahren betreffend die Schuldverschreibung

WKN: A2G9JN, ISIN: DE000A2G9JN1
(Anleihe zum Projekt „Villa Berlin“)

mit einem Nennbetrag von je 1.000,- EUR im Gesamtnennbetrag von 2.100.000,- EUR
(nachfolgend auch jeweils einzeln eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“ genannt)

Die Exporo Berlin GmbH (“ Emittentin„) gibt hiermit bekannt, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/​ 2023 in der durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 13. Januar 2023 einberufenen Abstimmung ohne Versammlung vom Tagesbeginn des 27. Januar bis 05. Februar 2023 Tagesablauf, bei einer Teilnahme von 1.760 Anteilen der insgesamt 2.093 ausstehender Schuldverschreibungen, was wertmäßig rund 84,09,% der ausstehenden Schuldverschreibungen entspricht und damit das Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG i. V. m. § 18 SchVG und Ziffer 12.5 der Anleihebedingungen erfüllt, die Beschlussfähigkeit erreicht haben.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER LAUFZEIT DER ANLEIHE 2018/​ 2023 UND ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG DER ANLEIHEBEDINGUNGEN

Der im Bundesanzeiger am 13. Januar 2023 veröffentlichte Beschlussvorschlag der Emittentin wurde im folgenden Wortlaut mit 349 JA-Stimmen (1.668 Anteile) – das entspricht 94,77 % der abgegebenen gültigen Stimmen, 9 NEIN-Stimmen (62 Anteile) – das entspricht 3,52 % der abgegebenen gültigen Stimmen und 2 Stimmenthaltungen (30 Anteile) – das entspricht 1,71 % gewichtete Berechnung – der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen. Es wurde somit mit der gemäß § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 SchVG und Ziffer 12.6 der Anleihebedingungen erforderlichen Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte beschlossen:

Ziffer 4.1 der Anleihebedingungen vom 16.02.2018 werden wie folgt geändert:

„Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. März 2018 (der „ Begebungstag „) und endet vorbehaltlich einer außerordentlichen Beendigung gemäß Ziff. 8 oder Ziff. 10 mit Ablauf des 30. November 2023 . Die Schuldverschreibungen werden am ersten Geschäftstag nach dem Ende der Laufzeit (der „ Rückzahlungstag „) zurückgezahlt.

 

Hamburg, den 14.02.2023

Exporo Berlin GmbH,

vertreten durch die Geschäftsführerin Jennifer Teudt

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