Startseite Allgemeines EXPORO- endlich mal ein Projekt nicht mit dem Risiko des Totalverlustes? Das Projekt „An der Segenskirche“
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EXPORO- endlich mal ein Projekt nicht mit dem Risiko des Totalverlustes? Das Projekt „An der Segenskirche“

Crowd | © geralt / Pixabay
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In der Tat, das könnte hier der Fall sein, wenn die Angaben von Exporo zu dem Projekt dann auch so umgesetzt werden. Bekommen die Investoren eine erstrangige Grundschuld auf eine werthaltige Immobilie, dann dürfte das Totalverlustrisiko auf ein Minimum schrumpfen. Kritisch sehen wir den Initiator SEHW Architektur GmbH, denn dessen letzte kostenfrei zugängliche Bilanz im Unternehmensregister einen nicht gedeckten Fehlbetrag ausweist.

Kurze Fakten zum Projekt auf einen Blick

  • Entwicklung eines 4-geschossigen Wohngebäudes in Berlin – Baugenehmigung ist bereits vorhanden.
  • Erstrangige Grundschuld in Höhe der Darlehenssumme.*
  • Abstraktes Schuldanerkenntnis der Gesellschafter in Darlehenshöhe.*
  • Erfahrener Projektentwickler.
  • Feste Verzinsung: 4,25 % (endfällig)
  • Mindestlaufzeit: 30.08.2019 (ca. 11 Monate)**
  • Maximallaufzeit: 30.01.2020 (ca. 16 Monate)**
  • Bis zu 15.000 Prämienmeilen bei Miles & More sichern.

Entnehmen Sie alle weiteren Informationen zu diesem Investment dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), das Sie unter unter dem folgenden Link herunterladen können:

* Das Investmentangebot ist trotz Einsatz dieser Sicherheiten mit Risiken verbunden. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen, den dort aufgeführten Risikohinweisen sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
** Mindestlaufzeit des Investments: 30.08.2019. Maximallaufzeit des Investments: 30.01.2020. Das Darlehen ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar. Bei einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist das Darlehen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit zu verzinsen. Bei einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit und vor Ablauf der Maximallaufzeit, wird das Darlehen bis zum Ablauf der Maximallaufzeit verzinst.

SEHW Architektur GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.02.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

A. Anlagevermögen
Sachanlagen 79.040,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.019.415,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.609,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.258,79
1.121.283,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.784,10
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.533,98
1.288.641,90

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
Eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag -78.033,98
Nicht gedeckter Fehlbetrag 65.533,98
Buchmäßiges Eigenkapital 0,00
B. Rückstellungen 36.857,00
C. Verbindlichkeiten 1.251.784,90
1.288.641,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeines

Die SEHW Architektur GmbH wurde zum 8.2.2016 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Berlin, Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, unter HRB 174183 B geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss der SEHW Architektur GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt worden. Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff.) wurden beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die sich hieraus ergebenden Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Eine tatsächliche Überschuldung liegt trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages nicht vor, da die Realisierung der unfertigen Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen bei Abschluss der Leistungen zu einem Gewinnausweis führen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden angemessene Gemeinkostenzuschläge einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Zahlungen, die Aufwand des Folgejahres darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

III. Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Restlaufzeit der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände beträgt jeweils weniger als ein Jahr.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 55.207,15 enthalten.

IV. Sonstige Angaben

Die Arbeitnehmerzahl belief sich 2016 inkl. des Geschäftsführers auf durchschnittlich 20 Personen.

Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Prof. Xaver Egger, Architekt.

Berlin, 19.02.2018

gez. Prof. Xaver Egger

SEHW Architektur GmbH, Berlin
HRB 174183 B

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 wurde am 19.2.2018 festgestellt.

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