Diese Bla-Bla-Bla Mail haben investierte Anleger wohl aktuell vom Unternehmen EXPORO bekommen. Klar, EXPORO hat sein Geld verdient………………und der Anleger schaut möglicherweise dann in die Röhre. Das sind die „Maro(n)de Sicherheiten“ wie wir die nennen.
Mail Text von EXPORO:
nachdem wir Sie am 12.06.2020 zuletzt über das Projekt “Student & Living” informiert haben, möchten wir Ihnen heute erneut unseren aktuellen Stand mitteilen.
Weiterhin bekräftigt der Darlehensnehmer im persönlichen Gespräch, dass er an verschiedenen Maßnahmen arbeite, um die Rückzahlung Ihres Darlehens nebst anfallender Verzugszinsen zu realisieren.
So werde derzeit unter anderem die Option geprüft, ein Drittobjekt mit einem Erlös von ca. zwei Mio. Euro zu beleihen, um so die anfallende Verzinsung zu finanzieren. Unter diesen Umständen habe die potentiell finanzierende Bank zugestimmt, den Nominalbetrag zu finanzieren. Auch weitere Möglichkeiten werden durch den Darlehensnehmer verfolgt.
Parallel dazu ist die Verwertung der Sicherheiten – wie bereits berichtet – angestoßen. So hat die Sicherheitentreuhänderin bereits Rechte aus der Patronatserklärung geltend gemacht, allerdings hat der Sicherungsgeber die hierzu gesetzte Frist verstreichen lassen. Aus Kostengründen wurde bisher auf die Einholung eines Vollstreckungstitels verzichtet, da weitere vollstreckbare Sicherheiten vorliegen, die zunächst genutzt werden sollen.
Zudem hat die Sicherheitentreuhänderin auf Basis der Vollstreckungsunterwerfungsklausel der Grundschuldbestellurkunde bereits vor einigen Monaten einen Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher versendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Erreichbarkeit des Gerichtes und des Gerichtsvollziehers jedoch eingeschränkt. Darüber hinaus teilte der Gerichtsvollzieher mit, dass die Geschäftsräume des Darlehensnehmers derzeit aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt besetzt seien (Homeoffice etc.). Daher sei die Zustellung an und Terminfindung mit dem Darlehensnehmer erschwert. Eine zeitgleiche Verwertung der Grundschuld ist nicht möglich.
Seien Sie versichert, dass wir uns in Zusammenarbeit mit der Sicherheitentreuhänderin dafür einsetzen, eine positive Lösung zu unterstützen. Aufgrund der beschriebenen Umstände ist es uns derzeit jedoch nicht möglich, einen konkreten Termin für die Rückzahlung Ihres Darlehens zu nennen. Wir möchten Sie daher weiterhin um Geduld bitten – sobald wir Kenntnis über wesentliche Neuerungen erlangt haben, werden wir Sie umgehend informieren.”
Ich bin der Meinung das man über Exporo und co. vorallem in diesen Zeiten von „Corona“ mehr berichten sollte, ich denke das es durch „Corona“ bei Exporo. Bergfürst und co. es zu sehr vielen verlusten der Anleger kommen wird. Ich werde lieber weiterhin in Gold investieren das bei mir Zuhause liegt, Herr Bremer welche Anlageform würden Sie empfehlen bzw. nutzen Sie selbst ?
Hier ein Schreiben von Exporo in Sachen AM HAMBURGER STADTPARK:
nach unserer letzten Nachricht vom 24.06.2020 haben uns einige Nachfragen zum Projekt “Am Hamburger Stadtpark” erreicht. Selbstverständlich haben wir volles Verständnis für Ihren Wunsch nach ausführlichen Informationen. Leider sind auch wir abhängig von Unterlagen und Dokumenten, die uns durch den Projektentwickler zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumentation erhielten wir jedoch nur schleppend und leider unvollständig.
Nach einer somit notwendigen tiefergehenden und umfangreichen Analyse der aktuellen Umstände des Projektvorhabens und der Situation auf der Baustelle, die wir auch mit externer fachlicher Unterstützung vorgenommen haben, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass sich die Fertigstellung des Projektes voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2021 verzögern wird. Zudem können wir nach heutigem Stand nicht abschließend beurteilen, ob der wirtschaftliche Projekterfolg gesichert ist.
Es sind nunmehr im Rahmen des laufenden Projektmonitorings durch Exporo, insbesondere durch die letztlich erfolgte tiefergehende Analyse, folgende Umstände erkennbar geworden:
Bedingt durch Mängel in der Statikplanung sowie Verzögerungen bei notwendigen Nachbarschaftsabstimmungen, konnte der Baufortschritt nicht wie geplant erfolgen. Daneben wurde eine Umplanung des vorderen Gebäudeteils notwendig.
Der ursprünglich durch den Projektentwickler involvierte Generalunternehmer stellte sich als nicht leistungsfähig heraus und wurde zwischenzeitlich durch eine zeitaufwändige Einzelvergabe individueller Gewerke ersetzt. Mittlerweile liegt ein weiterer initialer Angebotsentwurf eines alternativen Generalunternehmers zur Fertigstellung des Projektes vor, der aber nicht unerhebliche Mehrkosten zur Folge hätte.
Im Rahmen des intensivierten Monitorings wurden darüber hinaus Koordinationsmängel des verantwortlichen Projektentwicklers in der Planung, Projektierung und Durchführung erkennbar, die ebenfalls Einfluss auf die angespannte kaufmännisch-organisatorische Situation sowie den Ablauf auf der Baustelle haben.
Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Situation nicht Ihren Erwartungen entspricht. Auch weiterhin werden wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter dem Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen engagieren, um die Rückzahlung des Darlehens und die Fertigstellung des Projektes sehr eng zu begleiten und wo notwendig zu unterstützen. Selbstverständlich halten wir Sie wie gewohnt über unsere Erkenntnisse auf dem Laufenden.
Soweit das Schreiben von Exporo. Im Februar wurde noch gemeldet das das Darlehen am 30.3.2020 zurück gezahlt wird. Und heute plötzlich diese „neuen“ Erkenntnisse? M.E. sind die sogenannten Immobilienexperten völlig überfordert. Auch läßt sich Sachkenntnis vermissen, wenn man sich u.a. die Projekte „Carl-Zeiss-Ensemble” + „Ensemble an der Luther-Universität” anschaut. Das scheinen aber auch andere Anleger so zu sehen, denn die Objekte liegen wie Blei im Angebot.
WER JETZT NOCH BEI EXPORO ODER ANDEREN GELDEINSAMMLERN INVESTIERT, DER KANN SEIN GELD SOFORT VERBRENNEN.
Sehr geehrter Herr Bremer,
Könnten Sie bitte eine Einschätzung und Handlungsempfehlungen für folgenden Zusammenhang abgeben:
Mail von Exporo:
nachdem wir Sie zuletzt über Updates in Ihrem Investmentcockpit über die Entwicklungen im Projekt „Mitten im Schanzenviertel“ informiert haben, möchten wir Sie heute erneut über den aktuellen Stand in Kenntnis setzen und Sie bitten, an der Abstimmung über eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages teilzunehmen.
Hintergrund:
Die Kommunikation mit der Darlehensnehmerin gestaltet sich äußerst schwierig. Mehrfache konstruktive Vorschläge von Exporo für einen positiven Projektverlauf wurden nicht angenommen. So hat Exporo in Ihrem Interesse eine Abstimmung mit einem Architekten und dem Bauamt herbeigeführt und einen positiven Bauvorbescheid für das Baugrundstück erreicht – nachdem die Darlehensnehmerin selbst bei der zuständigen Baubehörde über Monate keinen messbaren Fortschritt erzielt hatte. Wir sehen jedoch aktuell kein fachmännisches und planvolles Vorgehen mehr seitens der Darlehensnehmerin, um die ursprünglich geplante Baumaßnahme innerhalb der Darlehenslaufzeit durchführen und damit die vollständige und fristgerechte Rückzahlung des Darlehens erreichen zu können. Vielmehr deuten die uns vorliegenden Informationen – insbesondere eine aktualisierte Projektkalkulation – derzeit darauf hin, dass die Darlehensnehmerin das Darlehen nicht in voller Höhe aus dem Projekt heraus zurückzahlen können wird.
Es befinden sich derzeit noch rd. 118 TEUR auf dem an den Sicherheitentreuhänder verpfändeten Konto, die nicht an die Darlehensnehmerin ausgezahlt wurden, da die bisherige Mittelverwendung – über die Kaufpreiszahlung des Grundstückes und Nebenkosten hinaus – durch die Darlehensnehmerin nicht hinreichend belegt ist. Auch kommt die Darlehensnehmerin ihren vertraglichen Reportingpflichten nicht nach. Aufgrund des nach unserer Einschätzung auch weiterhin schwierigen Projektverlaufs haben wir daher mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei die Option geprüft, den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin außerordentlich zu kündigen. Ein Kündigungsgrund wäre insbesondere die wiederholte Verletzung der Reportingpflichten.
Maßnahme:
Um eine solche außerordentliche Kündigung aussprechen zu können, ist eine Mehrheitsentscheidung der Anleger (also von Ihnen als Forderungsinhaber) erforderlich. Die Mehrheit der Anleger wird dabei im Rahmen der Abstimmung nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung am Gesamtdarlehen an den Projektentwickler ermittelt. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
Daher möchten wir Sie bitten, über den folgenden Link Ihre Stimme abzugeben. Eine nicht bis zum 20. August 2020, 23:59 Uhr erfolgte Stimmabgabe wird als Stimmenthaltung gewertet. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Auswahlmöglichkeit ankreuzen können. Abstimmungen mit mehr als einer angekreuzten Auswahlmöglichkeit, können nicht gewertet werden.
Zu Ihrer persönlichen Abstimmung
Konsequenzen:
Stimmt die Mehrheit der Anleger für eine außerordentliche Kündigung, wird die Exporo Forderungshändler II GmbH den gesamten Darlehensvertrag außerordentlich kündigen.
Stimmt die Mehrheit der Anleger gegen eine außerordentliche Kündigung, wird das Darlehen wie vertraglich vereinbart weiterlaufen und Exporo wird versuchen darauf hinzuwirken, dass die Darlehensnehmerin ihren vertraglichen Verpflichtungen (Mittelverwendungsnachweise, Reporting, etc.) nachkommt. Ob zum geplanten Ende der Laufzeit das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden kann, ist nach unserer derzeitigen Einschätzung allerdings zweifelhaft.
Was bedeutet eine außerordentliche Kündigung für Sie als Forderungsinhaber?
Eine solche außerordentliche Kündigung hätte zur Folge, dass der Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag umgehend fällig werden würde.
Ein Verzinsungsanspruch bestünde bis zum Stichtag der außerordentlichen Kündigung.
Ob und inwieweit zudem ein Schadensersatzanspruch für die entgangene Verzinsung bis zum ursprünglich vereinbarten Ende der Laufzeit geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall noch geprüft werden.
Was passiert, wenn die Darlehensnehmerin der Kündigung widerspricht?
Zahlt die Darlehensnehmerin die ausgezahlte Darlehenssumme und aufgelaufene Zinsen nicht freiwillig zurück, wovon wir aufgrund des derzeitigen Verhaltens des Geschäftsführers der Darlehensnehmerin ausgehen müssen, muss der Anspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und notfalls im Wege einer Klage gerichtlich geltend gemacht werden. In einem solchen Prozess würde die Darlehensnehmerin vermutlich argumentieren, dass die Kündigung nicht wirksam gewesen sei.
Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass der Darlehensvertrag wirksam gekündigt wurde (wovon wir aufgrund der aktuellen Einschätzung externer Rechtsanwälte ausgehen), wird die Darlehensnehmerin dazu verurteilt, das Darlehen nebst aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Allerdings kann sich ein solches Gerichtsverfahren über mehrere Monate, wenn nicht sogar bis zu zwei Jahren hinziehen.
Darüber hinaus würde die Verwertung der Sicherheiten, insbesondere der Grundschuld, angestoßen werden.
Was passiert, wenn die Darlehensnehmerin den fälligen Betrag nach erfolgter Kündigung nicht zurückzahlen kann?
Zunächst würden die vorhandenen Sicherheiten verwertet.
Sollte die Verwertung der Sicherheiten nicht ausreichen, um den Darlehensbetrag zurückzuzahlen und sollte die Darlehensnehmerin finanziell auch sonst nicht in der Lage sein, das Darlehen im Falle einer außerordentlichen Kündigung (und ggf. Verurteilung zur Rückzahlung) zurückzuzahlen, muss die Darlehensnehmerin Insolvenz anmelden. In einem solchen Fall würde ein Insolvenzverwalter bestellt. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie hierzu selbstverständlich gesondert und ausführlich informieren.
Hier finden Sie erneut den Link zu Ihrer persönlichen Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und beachten Sie, dass Sie nur eine Auswahlmöglichkeit ankreuzen können.
Zu Ihrer persönlichen Abstimmung
Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Situation nicht Ihren Erwartungen entspricht. Seien Sie versichert, dass wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter Aufwendung erheblicher Ressourcen dafür einsetzen, ein bestmögliches Ergebnis in Ihrem Sinne zu erzielen. Aus jetziger Sicht und unter Einbeziehung aller bisherigen Erkenntnisse des Projektes halten wir die o.a. Abstimmung für ein geeignetes Mittel, um eine Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten zu erreichen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf dieses Verfahrens haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit unter
+49 40 210 91 73 00 | info@exporo.de
zu kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Ihr Exporo-Team
Anmerkung der Redaktion.
Manchmal ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende. Möglich das EXPORO dann auch Angst haben könnte, das die proklammierten Sicherheiten dann im Ernstfall eben keine sind.
Das Projekt AM HAMBURGER STADTPARK ist schon seit dem 30.03.2020 überfällig. Immer noch keine Lösung für die Rückzahlung.