Die BaFin hat eine erweiterte Fassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung veröffentlicht. Die wesentliche Neuerung: Das Merkblatt berücksichtigt nun auch internationale Inhaberschuldverschreibungen, die von dem Institut in Abwicklung über die zwei internationalen Zentralverwahrer (ICSDs) – die Euroclear Bank und die Clearstream Banking Luxembourg – emittiert wurden (ICSD Add-On).
In den bisherigen Fassungen hatte das Merkblatt nur die inländische Bail-in-Implementierung betrachtet. Beim ICSD Add-On hat die BaFin in Zusammenarbeit mit den ICSDs, dem einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) und anderen nationalen Abwicklungsbehörden ein einheitliches Vorgehensmodell entwickelt und mit diesem das Merkblatt erweitert. Mit der Aufnahme der Börsen Eurex Deutschland, Eurex Repo sowie der Tradegate Exchange deckt die neue Fassung die Handelsaufhebung bzw. Handelsaussetzung an allen relevanten Börsen in Deutschland ab. Zudem berücksichtigt das Merkblatt auch in Euro emittierte prozentnotierte strukturierte Schuldtitel.
Bei der neuen Version des Merkblatts handelt es sich um die dritte Fassung. Das ursprüngliche Dokument stammt vom 1. Oktober 2019 und ist erstmals am 13. April 2021 erweitert worden.
Das Merkblatt zur externen Bail in-Implementierung richtet sich an alle Unternehmen im Sinne von Artikel 2 der SRM-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 806/2014 – SRM–VO ). SRM steht für Single Resolution Mechanism (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus). Außerdem richtet sich das Merkblatt an Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) mit Sitz in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie einen Bail-in vorsieht – also eine Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und die Gläubigerbeteiligung im Sinne von Artikel 21 und Artikel 27 SRM–VO bzw. §§ 89 und 90 SAG. Dies umfasst auch Institute im Zuständigkeitsbereich des SRB als Abwicklungsbehörde.
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