Die BaFin stellt klar, dass sie weder der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland, noch der EXW Global Co. Ltd., Thailand, eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf der Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ oder die ebenfalls auf der Webseite genannte EXW Global Co. Ltd. unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt.
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