Die BaFin hat am 4. November 2021 gegen die Eyemaxx Real Estate AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 110.000 Euro angedroht.
Die Eyemaxx Real Estate AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019/20 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
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