EYEMAXX Real Estate AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 2. Juli 2019 eine Geldbuße in Höhe von 170.000 Euro gegen die EYEMAXX Real Estate AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die EYEMAXX Real Estate AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Anmerkung der Redaktion:
Das hier genannte Unternehmen gehört mit zu den fleißigen Einsammlern von Kapital von Kleinanlegern.
Gerade solch ein Unternehmen sollte dann alle gesetzlichen Vorschriften immer korrekt einhalten, damit solche Maßnahmen der Finanzaufsichtsbehörde ganz ausbleiben. Ansonsten muss man jedem Anleger dazu raten, bei zukünftigen Investmentangeboten des Unternehmens EYEMAXX Real Estate AG dann bitte eher VORSICHTIG zu sein.
Rechtzeitige Transparenz in den Zahlen sollte dann auch mit das oberste Gebot sein. Das Unternehmen sollte doch eigentlich so aufgestellt sein, dass es zu solchen Verzögerungen erst gar nicht kommen sollte.
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