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Ez Education/ tradinvestor.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

kpuljek (CC0), Pixabay
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Ez Education/ tradinvestor.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. August 2020 der Gesellschaft Ez Education, Majuro, Marshallinseln, das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft Ez Education ist Betreiberin der Handelsplattform „TradInvestor“, welche über die Domain tradinvestor.com erreicht werden kann, u. a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Gesellschaft Ez Education das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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