Startseite Vorsicht FMA EZCryptoplace:Warnung der FMA
FMAVorsicht

EZCryptoplace:Warnung der FMA

Teilen

EZCryptoplace

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.04.2019 teilt die FMA daher mit, dass

EZCryptoplace

www.ezcryptoplace.com

support@ezcryptoplace.com

u.a. +43720828185

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegenahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Das Ende eines Trends?Dubai-Schokolade: Ein süßer Trend mit bitterem Beigeschmack

Schokoladenliebhaber aufgepasst: Die sogenannte Dubai-Schokolade ist nicht nur ein süßer Hype, sondern...

Vorsicht

BaFin warnt vor Krypto-Plattform snutx.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Webseite www.snutx.com....

Vorsicht

Manz AG der Insolvenzbeschluss

14 IN 2198/24 | In dem Verfahren über den Antrag Manz AG,...

Vorsicht

Insolvenz: CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das...