F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz
Aktiva |
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30.6.2020 EUR |
30.6.2019 EUR |
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A. Anlagevermögen | 352.762,50 | 335.747,50 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 26.493,50 | 8.704,50 |
II. Sachanlagen | 326.269,00 | 327.043,00 |
B. Umlaufvermögen | 9.534.095,85 | 9.984.908,07 |
I. Vorräte | 36.500,00 | 36.500,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 6.764.898,94 | 5.931.661,12 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -11.400,00 | -8.400,00 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 2.732.696,91 | 4.016.746,95 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 27.418,73 | 7.242,70 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 9.914.277,08 | 10.327.898,27 |
Passiva |
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30.6.2020 EUR |
30.6.2019 EUR |
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A. Eigenkapital | 613.961,36 | 20.828,47 |
I. gezeichnetes Kapital | 1.500.000,00 | 1.500.000,00 |
II. Kapitalrücklage | 1.282.431,34 | 1.282.431,34 |
III. Gewinnrücklagen | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
IV. Verlustvortrag | 3.761.602,87 | 3.848.274,10 |
V. Jahresüberschuss | 593.132,89 | 86.671,23 |
B. Rückstellungen | 1.349.682,06 | 672.437,84 |
C. Verbindlichkeiten | 6.664.359,13 | 7.475.918,19 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 6.664.359,13 | 7.475.918,19 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.286.274,53 | 2.158.713,77 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 9.914.277,08 | 10.327.898,27 |
Anhang für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA
Rostock
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB i. V. m. §§ 278 ff. AktG aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung trägt den Besonderheiten eines professionellen Fußballsports als Kernbereich betriebenen Unternehmens Rechnung und erfolgt nach den Vorgaben des DFB (Deutscher Fußball-Bund e.V.).
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Rostock unter der Registernummer HRB 13533 geführt. Die Anschrift der Gesellschaft ist Kopernikusstraße 17 c in 18057 Rostock.
2. ANGABEN ZUR BILANZ
2.1 Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften der § 252 ff HGB.
Die mit den Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen sind um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung steuerlich zulässiger Nutzungsdauern von 3 bis 20 Jahren vorgenommen. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG) und ihr Abgang unterstellt.
Die Spielerwerte werden aktiviert, Ablösezahlungen für Lizenzspieler zuzüglich etwaiger Spielervermittlerprovisionen werden als Anschaffungskosten über die Vertragslaufzeit mit dem betreffenden Spieler linear abgeschrieben und unter dem Bilanzposten „Spielerwerte“ ausgewiesen. Im vorliegenden Jahresabschluss belaufen sich die aktivierten Spielerwerte auf EUR 10.376,00.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- und Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Dem allgemeinen Bonitätsrisiko wurde durch die Vornahme von Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Bezüglich der Fälligkeit wird auf den Liquiditätsstatus Aktiva auf Anlage 3.2 dieses Anhangs verwiesen.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden abgegrenzte Ausgaben bzw. Einnahmen für Aufwendungen bzw. Erträge der Folgejahre ausgewiesen.
2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020 ist in der Anlage 3.1. dieses Anhangs dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus laufenden Verrechnungen und Darlehen. Die Forderungen haben in Höhe von TEUR 2.690 eine Laufzeit von über einem Jahr. Die übrigen Beträge sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Entwicklungen und Zusammensetzungen der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum 30. Juni 2020 sind in der Anlage 3.8. dieses Anhangs dargestellt.
Das Gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage setzen sich zum 30. Juni 2020 wie folgt zusammen:
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gesamt | |
EUR | EUR | EUR | |
F.C. Hansa Rostock e.V. | 1.375.000,00 | 210.431,34 | 1.585.431,34 |
Obotritia GmbH & Co. KGaA | 1.125.000,00 | 1.072.000,00 | 2.197.000,00 |
2.500.000,00 | 1.282.431,34 | 3.782.431,34 |
Entnahmen und Einstellungen in die Kapitalrücklage wurden während des Geschäftsjahres 2019/2020 nicht getätigt.
Die Entwicklungen und Zusammensetzungen der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in der Anlage 3.4. dieses Anhangs dargestellt.
Fristigkeiten und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten sind in der Anlage 3.3. dieses Anhangs dargestellt.
Die Entwicklung und Zusammensetzung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Anlage 3.9. dieses Anhangs dargestellt.
3. ANGABEN ZUR GEWINN‑ UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend der Vorgabe des DFB
(Deutscher Fußball-Bund e.V.) aufgestellt.
Änderungen in der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.
Außerordentliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einmalige Zuschüsse in außerordentlicher Höhe im Umfang von TEUR 610. Sie betreffen Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern („Corona-Soforthilfe“) in Höhe von TEUR 60 sowie Zuwendungen der DFL zum Corona-Hygienekonzept in Höhe von TEUR 300. Darüber hinaus sind Erträge im Zusammenhang mit einem Teilverzicht auf Darlehensforderungen seitens der Minderheitsgesellschafterin in Höhe von TEUR 250 entstanden, sodass sich der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf TEUR 610 summiert.
4. SONSTIGE ANGABEN
Persönlich haftende Gesellschafterin
Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die F.C. Hansa Rostock Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 13483. Die Verwaltungs-GmbH hält keine Kapitalanteile an der Gesellschaft.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Gesellschaft wird allein durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten.
Geschäftsführer der Komplementärin waren im Geschäftsjahr:
Herr Robert MarienHerr Christian Hüneburg, bis 30. Juni 2020Herr Günter Fett, ab 01. Juli 2020 Herr Martin Pieckenhagen
Grundkapital/ Aktien
Das Grundkapital der KGaA beträgt EUR 2.500.000,00 und ist eingeteilt in 2.500.000 nennwertlose Stückaktien.
Aufsichtsrat
Im Berichtszeitraum gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
Herr Günter Fett (Aufsichtsratsvorsitzender), bis 30. Juni 2020
Herr Rainer Lemmer (1. Stellvertreter, ab 1. Juli 2020 Aufsichtsratsvorsitzender), Gastronom
Herr Martin Ohde (2. Stellvertreter, ab 1. Juli 2020 1. Stellvertreter), Angestellter
Herr Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, Finanzsenator der Hansestadt Rostock
Herr Henryk Bogdanow, Angestellter
Herr Sebastian Eggert, Angestellter
Herr Christian Stapel, Bezirksdirektor Bausparkasse
Herr Frank Schollenberger, Unternehmer (ab dem 01. Juli 2020)
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA erfolgt gemäß § 15 der Satzung der F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA. Demnach werden zwei Aufsichtsräte vom Kommanditaktionär F.C. Hansa Rostock e.V. entsandt. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.
Der Aufsichtsrat hat für seine Tätigkeit keine Vergütung erhalten. Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat gewährt.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 durchschnittlich 56 Arbeitnehmer.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. Juni 2020 beträgt TEUR 1.136. Sie bestehen im Wesentlichen aus dem Stadionmietvertrag mit der Ostseestadion KG von insgesamt TEUR 1.066 (monatlich TEUR 88,8) mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2021. Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeiten sind in der Anlage 3.5. dieses Anhangs dargestellt.
Haftungsverhältnisse/Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Vereins Fußballclub Hansa Rostock e.V., Rostock, einbezogen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinn des Geschäftsjahres 2019/20 in Höhe von EUR 582.632,89 den Verlustsonderkonten gutzuschreiben.
4. BESTANDSGEFÄHRDENDE RISIKEN
Aus unserer Planungsrechnung für das laufende Geschäftsjahr geht ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.302 hervor, durch den bis zum 30. Juni 2021 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 699 entstehen würde. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne wird sich voraussichtlich jedoch nicht ergeben, da unserer Liquiditätsplanung zufolge die Zahlungsfähigkeit für das Geschäftsjahr 2020/21 sichergestellt werden kann. Ein im Laufe des Geschäftsjahres erwarteter negativer Cashflow wird durch die zu Beginn des neuen Geschäftsjahres vorhandenen Guthaben gedeckt.
Für den Ausgleich des bilanziellen Fehlbetrags stehen zudem stille Reserven in den Spielerwerten zur Verfügung.
Sollte die positive Liquiditätsprognose für das laufende Geschäftsjahr 2020/21 nicht realisiert werden können, wäre die Inanspruchnahme von Fremdmitteln, beispielsweise in Form eines Kontokorrentkredits, oder weitere finanzielle Beiträge von den Gesellschaftern notwendig. Mit Blick auf eine gegebenenfalls erforderliche Fremdkapitalaufnahme ist in einem Vorprüfverfahren für eine Bürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für die Begleitung eines Kredits an die die Hansa Rostock KGaA mittels einer bis zu 90%igen Landesbürgschaft grundsätzlich gegeben sind. Bürgschaftszweck ist der Ausgleich von Bedarfen, die im Zuge der Coronapandemie durch beispielsweise Spielausfälle und dem Verbot von Großveranstaltungen entstanden sind und noch entstehen.
Unsere Planungsrechnungen, auf denen die vorstehenden Aussagen basieren, berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zugelassenen Zuschauerzahlen für Heimspiele von bis zu 7.500 Personen. Sollten die coronabedingten Einschränkungen des Spielbetriebs wieder verschärft werden, mit der Folge, dass deutlich weniger Zuschauer für die Liga-Heimspiele zugelassen werden oder gar ein Publikumsausschluss angeordnet wird, hätte dies gravierende Auswirkungen auch Werbeeinnahmen würde die Ertrags- und Einnahmesituation gegenüber den derzeitigen Planungen deutlich verschlechtern und könnte in letzter Konsequenz eine akute Bestandsgefährdung nach sich ziehen.
Am 1. Juli 2021 werden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Minderheits-gesellschafterin Obotritia Capital KGaA in Höhe von TEUR 2.972 zuzüglich noch anfallender Zinsen fällig. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass im Falle nicht ausreichender Tilgungsmittel zum Zeitpunkt des Fälligkeitseintritts erfolgreiche Verhandlungen zur Prolongation der Darlehen mit der Darlehensgeberin, der Obotritia Capital KGaA, geführt werden können. Ohne eine weitere, über den derzeitigen Fälligkeitstermin hinausgehende Prolongation zumindest von Teilen der Rückzahlungsverpflichtung, würde zu Beginn des Geschäftsjahres 2021/22 mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eintreten. Wir halten eine Vereinbarung zur Prolongation der Darlehen mit der Obotritia Capital KGaA über den 1. Juli 2021 hinaus für überwiegend wahrscheinlich.
Wir treffen in Gesamtwürdigung der oben angeführten Darstellungen eine positive Fortbestehensprognose und haben den Jahresabschluss demzufolge unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Rostock, 12. Oktober 2020
Robert Marien
Geschäftsführer
Günter Fett
Geschäftsführer
Martin Pieckenhagen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2021 festgestellt.
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