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F.I.P. Finanz GmbH & Co. KG

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Die F.I.P. Finanz GmbH & Co. KG mit ihren Beteiligungen an der F.I.P. MaxiFo und der F.I.P. GarantieFo haben jetzt das Ergebnis ihrer Umlaufbeschlussfassung im September 2017 mitgeteilt. Laut Schreiben vom 27.11.2017 ist das Konzept beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wird verändert, sodass Gesellschafter, die nicht bereit sind, einen Sanierungsbeitrag zu leisten, aus der Gesellschaft ausscheiden.
F.I.P. Fonds: Was bringt das neue Konzept?
Hundert F.I.P. Fonds Anleger haben sich angeblich bereiterklärt, die Sanierung zu unterstützen und einen oder mehrere Sanierungsanteile  à € 500,00 zu übernehmen. Damit sollen in erster Linie die laufenden Kosten der F.I.P.-Gesellschaften und der ALTINA Beteiligung GmbH gedeckt werden, damit Sanierungserlöse aus offenkundig bislang fehlgeschlagenen Beteiligungen realisiert werden können.

F.I.P. Fonds: Was sind die ausstehenden Forderungen wert?

Wie hoch die Werthaltigkeit der ALTINA Beteiligung GmbH an der „Erste Witzke Immobilien-KG“ oder an der „Taxmobil-Partizipationsscheine“ sind, kann nicht beurteilt werden. Gleiches gilt für die Forderung „bis zu 4 Millionen Euro gegen Rechtsanwalt Alexandre Schwab“. Aber allein die Tatsache, dass derartige Forderungen bestehen, offenbart ein dramatisches Managementverschulden der F.I.P.-Verantwortlichen, vorab von Bartholomeus Schwaighofer.

F.I.P. Fonds. Ausstehende Einlagen sollen eingefordert werden
Aber vielleicht geht es der Geschäftsführung nur darum, „rückständige Einlageverpflichtungen bis zu 1,5 Millionen Euro“ einzukassieren. Hier müssen die Anleger der F.I.P. Kommanditgesellschaften in der Tat aufpassen. Vielen ist nicht bewusst, dass sie einer Kommanditgesellschaft beigetreten sind und damit grundsätzlich zur Erbringung ihrer gezeichneten Einlage verpflichtet.  Erst wenn ein Kommanditist seine Einlageverpflichtung erbracht hat, ist er aus der persönlichen Haftung befreit.

F.I.P. Fonds: Persönliche Haftung für Anleger! Schnell handeln!
Für die Kommanditisten, also die Anleger der F.I.P. Fondsgesellschaften, ist es also wichtig, die Beteiligung an den F.I.P. Fondsgesellschaften zu beenden, mithin nicht mehr Kommanditist zu sein und damit auch nicht mehr persönlich zu haften. Je länger Kommanditist, je höher die potenzielle Einzahlungsverpflichtung!

F.I.P. Fonds: Schlechte wirtschaftliche Situation kein Grund zur Nichtzahlung!

Viele Anleger glauben, dass sie gerade wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation der F.I.P. Fonds nicht mehr zahlen müssen, weil sie sich sorgen, dass sie ihr in Raten einzuzahlendes Geld dann verlieren. Das mag zwar für den Laien durchaus plausibel sein, gesellschaftsrechtlich ist es schlicht falsch. Kommanditisten sind gerade in schlechten wirtschaftlichen Situationen verpflichtet, ihre Einlagen zu erbringen. Sie schulden der Gesellschaft und außenstehenden Dritten, dass sie ihre Einzahlungsverpflichtungen erfüllen. Die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist genau das Argument für die Pflichterfüllung. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter wissen, dass ihr Geld verloren ist.

F.I.P. Fonds: Stellung als Kommanditist muss beendet werden

Also nur, wenn man die Beteiligung rechtlich sauber beenden kann, ist der Kommanditist auch aus der persönlichen Haftung entlassen. Gerade bei den F.I.P. Fondsgesellschaften gibt es hierzu eine ganze Reihe rechtssicherer Ansätze. Nur wenn man nicht mehr Kommanditist in dem F.I.P. Fonds ist, ist die Einzahlungsverpflichtung und die Haftung beendet.

Rechtsanwalt Jochen Resch

1 Komment

  • Bezüglich der Forderung von „bis zu 4 Millionen Euro gegen Rechtsanwalt Alexandre Schwab“ behauptet Herr Rechtsanwalt Jochem Resch (ohne die näheren Zusammenhänge zu kennen), dass ein „dramatisches Managementverschulden der F.I.P.-Verantwortlichen, vorab von Bartholomeus Schwaighofer“ vorliegt.
    Diese Behauptung erfüllt den Straftatbestand der üblen Nachrede, gemäß § 186 StGB, sowie der Verleumdung, gemäß § 187 StGB.

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