Schaut man sich die Bilanz an, dann muss man diese Aussage treffen, denn der für die Kommanditisten resultierende Negativbetrag ist auch in dieser Bilanz angestiegen. Ob das jetzige Personal den turnaround nochmals schafft?
f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co. Service KG
Monheim (vormals: Oberhausen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhang1.Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co.KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen, welche gemäß § 264a Abs. 1 HGB auch auf die Kommanditgesellschaft anzuwenden sind, ist die Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB sowie zur Offenlegung die Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB in Anspruch. 2.Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3.Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 3.2 Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 3.3 Betrag der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Persönlich haftende Gesellschafterin, Geschäftsführung Persönlich haftende Gesellschafterin ist die unter HRB 75227 beim Amtsgericht Monheim eingetragene Komplementärin, die:
Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co.KG berechtigt und verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung der Komplementärin von
wahrgenommen. Für die Angabe der Organbezüge wurde von der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten:
4.3 Unterschrift der Geschäftsleitung Monheim, am 06. April 2017 gez. Britta Kawalla sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kommentar hinterlassen