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f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co. Service KG- Eine schlechte Bilanz für die Kommanditisten

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Schaut man sich die Bilanz an, dann  muss man diese Aussage treffen, denn der für die Kommanditisten resultierende Negativbetrag ist auch in dieser Bilanz angestiegen. Ob das jetzige Personal den turnaround nochmals schafft?

f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co. Service KG

Monheim (vormals: Oberhausen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 542.552,12 571.893,12
I. Sachanlagen 542.552,12 571.893,12
B. Umlaufvermögen 288.324,49 289.922,74
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.261,22 279.444,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.063,27 10.478,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 706,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.129.064,64 1.111.002,34
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.129.064,64 1.111.002,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.959.941,25 1.973.524,20

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Rückstellungen 475.234,33 527.380,61
B. Verbindlichkeiten 592.223,83 596.660,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 892.483,09 849.483,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.959.941,25 1.973.524,20

Anhang

1.Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co.KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen, welche gemäß § 264a Abs. 1 HGB auch auf die Kommanditgesellschaft anzuwenden sind, ist die Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB sowie zur Offenlegung die Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB in Anspruch.

2.Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3.Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

3.2 Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

3.3 Betrag der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
Euro Euro Euro Euro
gegenüber Kreditinstituten 322.683,61 1.466,71 321.216,90 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 33.562,76 33.562,76 0,00 0,00
gegenüber Gesellschaftern 189.851,44 9.925,87 179.925,57 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 46.126,02 46.126,02 0,00 0,00
592.223,83 91.081,36 501.142,47 0,00

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Persönlich haftende Gesellschafterin, Geschäftsführung

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die unter HRB 75227 beim Amtsgericht Monheim eingetragene Komplementärin, die:

Name: f.i.r.m.a. Finanzdienstleistungen GmbH
Anschrift: Krischerstr. 2, 40789 Monheim
gezeichnetes Kapital: Euro 25.000,00

Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der f.i.r.m.a. für Finanzdienstleistungen GmbH & Co.KG berechtigt und verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung der Komplementärin von

Herrn Oliver Weinbach, Mülheim a.d. Ruhr, einzelvertretungsberechtigt

Frau Britta Kawalla, Mülheim a.d. Ruhr, einzelvertretungsberechtigt

wahrgenommen.

Für die Angabe der Organbezüge wurde von der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten:

Euro
Verbindlichkeiten 189.851,44

4.3 Unterschrift der Geschäftsleitung

Monheim, am 06. April 2017

gez. Britta Kawalla
gez. Oliver Weinbach

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2017 festgestellt.

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