Startseite Allgemeines F.P. Vermögensverwaltungs GmbH-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

F.P. Vermögensverwaltungs GmbH-Insolvenzeröffnung

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.P. Vermögensverwaltungs GmbH, Rähnitzgasse 27, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31272
vertreten durch den Geschäftsführer Ferdinand Pues

– wurde am 05.10.2017 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf, Haydnstraße 21, 01309 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 2570829 Telefax: 0351 2570849

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.11.2017 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 20.12.2017, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 20.12.2017, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

532 IN 732/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.10.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

MABEWO AG: Der (un)lustige CEO-Talk – Auf ein Wort mit Jörg Trübl

Lieber Herr Trübl, wir müssen reden. Oder besser: Ich rede, und Sie...

Allgemeines

Weihnachtsgeschichte aktualisiert auf 2024

Es war ein außergewöhnliches Jahr – 2024. Die Welt war voller Herausforderungen,...

Allgemeines

Weihnachtswunder bei Lilium: Neuer Investor rettet Hunderte Arbeitsplätze

Pünktlich zu Weihnachten gibt es erfreuliche Nachrichten vom Elektroflugzeug-Pionier Lilium: Das insolvente...

Allgemeines

Dänemarks neue Mission: Schlittenhunde, Drohnen und eine Prise Trump

Die dänische Regierung hat Großes vor: Mit milliardenschweren Investitionen will sie ihre...