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Facebook – das Urteil des BGH

geralt (CC0), Pixabay
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Facebook muss in Deutschland die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute eine Verbotsverfügung des deutschen Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung.

Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram – die ebenfalls zu Facebook gehören – und vielen anderen Diensten hinterlässt. (AZ: KVR 69/19)

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