Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind nicht für die von Facebook verarbeiteten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich und dürfen weiterhin ihre Fanseiten auf Facebook betreiben. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein als Berufungsinstanz (Az. 4 LB 20/13).
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