Facebook, der Datenkrake der modernen Welt, hat vor dem Bundesgerichtshof eine empfindliche Schlappe erlitten. Nach einem der wohl „peinlichsten“ Datendiebstähle in der Geschichte des Konzerns – bei dem 2021 die Daten von über einer halben Milliarde Nutzer*innen wie Konfetti im Netz verteilt wurden – haben die Richter jetzt entschieden: Betroffene können Schadensersatz verlangen. Und das Beste? Es reicht völlig aus, dass sie das Gefühl hatten, die Kontrolle über ihre Daten verloren zu haben. Ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden? Überflüssig! Wer braucht schon Nachweise, wenn allein der Kontrollverlust für immateriellen Schaden reicht?
100 Euro für den Verlust der Privatsphäre
Im konkreten Fall hielt das Gericht 100 Euro für angemessen. Ein großzügiges Angebot, wenn man bedenkt, dass Telefonnummern, Namen und andere persönliche Daten einfach im Internet herumschwirren. Nun, das mag nicht reichen, um eine neue Identität aufzubauen, aber hey – es ist immerhin genug für ein nettes Abendessen, bei dem man den Kontrollverlust über die eigene Privatsphäre ausgiebig beklagen kann.
Die endgültige Entscheidung liegt jetzt bei der Vorinstanz, aber das Signal ist klar: Wer Daten so sorglos behandelt wie Facebook, sollte schon mal das Portemonnaie zücken. Schließlich ist das Unternehmen mit seinen Milliardenumsätzen ja bekannt dafür, jeden Cent zweimal umzudrehen.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil hat das Potenzial, Internetkonzerne weltweit ins Schwitzen zu bringen. Zukünftig könnten Schadensersatzforderungen nach jedem größeren Datenleck nur so aus dem Boden sprießen. Es bleibt abzuwarten, wie viele andere betroffene Facebook-Nutzer nun ihre 100-Euro-Entschädigung einfordern. Vielleicht sollte Mark Zuckerberg schon mal vorsorglich eine neue Sparte gründen: „Datenschutzentschädigungen – schnell und unkompliziert“.
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