Die Funktion ‚Freunde finden‘ des sozialen Netzwerks Facebook ist in der Version von 2010 unzulässig. Mithilfe dieser Funktion konnte Facebook im Namen seiner Mitglieder Einladungen an nicht registrierte Nutzer senden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung. Auch der Registrierungsvorgang für ‚Freunde finden‘ könne Verbraucher in die Irre führen, da sie über die Nutzung ihrer Kontaktdaten nicht ausreichend informiert würde.
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