Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Prof. Dr. Jürgen Kühnen wird der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
am 24. März 2021 um 11.00 Uhr
im Saal A01 des Oberlandesgerichts Düsseldorf
über die Beschwerden des Facebook-Konzerns verhandeln, welche sich gegen Beschränkungen richten, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Wegen der Einzelheiten der Entscheidung des Bundeskartellamts wird auf dessen Pressemitteilung vom 7. Februar 2019 verwiesen. Das Aktenzeichen lautet: VI-Kart 2/19 (V).
Der Senat hatte am 26. August 2019 die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerden angeordnet (vgl. Pressemitteilung). Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 23.06.2020 aufgehoben und den Eilantrag von Facebook insgesamt zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung des BGH). Während in jenen Eilverfahren die Erfolgsaussichten der Beschwerden nur summarisch zu prüfen waren, geht es bei der jetzt anstehenden Verhandlung um eine volle Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Amtsentscheidung. Da das Bundeskartellamt seine Entscheidung im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens ergänzend auch auf die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 23.06.2020 gestützt hat, wird sich der Senat bei seiner Beschwerdeentscheidung möglicherweise auch mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen müssen.
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