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facesso GmbH bilanziell überschuldet

Leovinus (CC0), Pixabay
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Eine Gesellschaft, die als bilanziell überschuldet gilt, ist sicherlich kein Unternehmen mit dem man seine Reputation aufbessern kann. Anlegern raten wir dringend, genau auf ihre Investition zu achten.

Insbesondere bei der unten genannten Vermögensanlage.

facesso GmbHbilanziell ueberschuldet

facesso GmbH

Bonn

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die facesso GmbH beabsichtigt, von der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG begebene Kommanditbeteiligungen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG, Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Bonn, 11.12.2015

facesso GmbH

7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Grundlagen des Unternehmens

Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit

Hauptgegenstand der Geschäftstätigkeit der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG ist die Entwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekten, der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sowie die Veräußerung der erzeugten Energie.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn, die rechtliche Struktur hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht verändert.

Ziele und Strategien

Die 7×7 Bürgerenergie I. hält und beabsichtigt, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu erwerben, zu errichten und zu betreiben. Diese Projekte werden unter den Prämissen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgeführt. Ziel ist es, die Anlagen langfristig zu nutzen und somit laufende Einkünfte zu erzielen.

Mit dem strikten Regionalkonzept profitiert die Vermögensanlage dadurch, dass die für die Region erzeugte Energie aus derselben Region kommt und Investoren aus der Region sich hieran beteiligen können. Das heißt, die Wirtschaft der Region soll auf dreifache Weise gestärkt werden: durch unabhängige Energieversorgung, neue Arbeitsplätze und Investitionen.

Forschungs- und Entwicklungsbericht

Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB) werden nicht betrieben.

Wirtschaftsbericht

Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Entwicklung der Branche

Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat im Wirtschaftsjahr 2019 zum zehnten Mal in Folge zu einem Wachstum des BIP geführt – es handelt sich somit um die längste Wachstumsphase der gesamtdeutschen Geschichte nach 1990. Mit 0,6% Wachstum im Vergleich zum Vorjahr hat das Wachstum jedoch stark abgenommen und weist insgesamt einen negativen Trend auf (2,5% in 2017, 1,5% in 2018, Durchschnittswert der letzten zehn Jahre: 1,3%). Zum wiederholten Male nahmen die deutschen Exporte zu (0,9%), jedoch liegt das Wachstum der Importe mehr als doppelt so hoch (1,9%). Treiber für das diesjährige Wachstum der Wirtschaft ist daher nicht die sonst äußerst bedeutsame Außenwirtschaft, sondern vor allem der private und öffentliche Konsum und Investitionen in die Sachanlagen, z.B. Immobilien. Für eine derart exportorientierte Volkswirtschaft wie die deutsche kann eine Verschiebung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts in Richtung Importe auf eine Abkühlung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hindeuten, was nicht nur durch das generell schrumpfende Wachstum des BIP, sondern auch durch einschlägige Berichterstattung gegen Ende des Jahres 2019 über eine drohende Rezession fundiert werden könnte.

Marktbezogene Entwicklung:

Die Energiewende ist zentral für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Dazu wird Deutschlands Energieversorgung grundlegend umgestellt: Weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz. Auf diesem Weg haben wir schon viel erreicht: Mehr als ein Drittel unseres Stroms stammt inzwischen aus Wind, Sonne und Co. Im Wärmebereich gab es in den letzten Jahren ebenfalls einen Nutzungsausbau, jedoch mit deutlich geringerer Dynamik als beim Strom. Im Verkehrsbereich bewegt sich der Anteil der erneuerbaren Energien seit einigen Jahren auf konstantem Niveau.

Deutschlands Energieversorgung grundlegend umzustellen, kann nicht von heute auf morgen geschehen. Die Energiewende muss Schritt für Schritt und mit Bedacht umgesetzt werden. Für diese Generationenaufgabe braucht es einen klaren Kompass, einen präzisen Fahrplan und die gute Zusammenarbeit aller Akteure. Klares Ziel der Energiewende sind hier etwa eine Erhöhung des erneuerbaren Anteils von 40-45% am Stromverbrauch bis 2025, die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke bis 2022, 55% weniger Treibhausemissionen bis 2030 und 50% weniger Primärenergieverbrauch bis 2050.

Der Markt der Emittentin verengt die erneuerbaren Energien auf den Markt der Solarenergie. Dieser ist überwiegend durch staatliche Förderung beeinflusst, welche durch eine staatliche garantierte Vergütung für den produzierten Strom dargestellt wird. Markttreiber sind verfügbare Flächen, die eine zunehmend knappe Ressource darstellen, und die Höhe der zugesagten Einspeisevergütung. Es gibt verschiedene Förder-Regime, die sich vor allem an der Größenklasse der geplanten Solaranlagen orientieren – bezogen auf die Kapazität der Stromerzeugung. Es gibt mittlerweile erste Solarprojekte, die einen Betrieb ohne staatliche Förderung erfolgreich darstellen können, dies sind jedoch noch Einzelobjekte und nicht beispielhaft für die gesamte Branche. Entlang Daten der Bundesnetzagentur lässt sich ablesen, dass bei den wichtigsten Förderregimen (Ausschreibungen für Solarparks mit einer Leistung über 749 kW und degressive Fördersätze für Solarparks unter 750 kW) bedeutend mehr verfügbare Flächen vorliegen als staatlich gewollte Zuwächse (allein in der durchgeführten Ausschreibung zum 01. Dezember 2019 wurden Förderkontingente in Höhe von 500.000 kW ausgeschrieben, jedoch Förderanträge für über 1.300.000 kW gestellt). Dass die von den Betreibern erzielbaren Fördersätze kontinuierlich sanken, wurde durch ebenfalls gesunkene Preise für die Solarmodule (die den mit Abstand größten Teil einer entsprechenden Investition in Solarenergie ausmachen) ausgeglichen, so dass die Marktdynamik nicht durch sinkende Return on Invests gedämpft wurde. Insgesamt wurde 2019 mit 3,86 GW an geförderter Leistung aus Solarenergie eine Leistung im Durchschnitt der vorherigen neun Jahre von 2010 bis 2018 zugebaut (ebenfalls 3,86 GW). Für die zukünftige Marktentwicklung ist es bedeutsam, dass in 2019 insgesamt ein gefördertes Volumen an Solarstrom von 49,8 GW erreicht wurde. Bisher wurde vom deutschen Staat eine Deckelung der Solarförderung bei Erreichen von 52 GW geförderter Leistung gesetzlich festgeschrieben, wonach keine weitere staatlich garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen mehr gezahlt werden soll. Es wurde zwar von verschiedenen Seiten das klare Bestreben geäußert, diese gesetzliche Regelung auszuweiten, bisher ist jedoch noch keine klare Initiative zu erkennen gewesen.

Einschätzung der Unternehmensleitung

Geschäftsverlauf und Lage

Die Geschäftsentwicklung der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG entsprach der Erwartung.

Die in 2015 und 2017 errichteten 4 Solarparks haben eine Gesamtleistung von 10.377 kWp.

Die Höhe des Haftkapitals ist unverändert bei 5.071 Mio. Es gab jedoch Anteilverkäufe eines Kommanditisten in Höhe von TEUR 472 an andere oder neue Kommanditisten. Zum Ende des Geschäftsjahres sind 116 Kommanditisten beteiligt, was einem Zuwachs von 5 (bisher 111) beträgt.

Es wird keine weiteren neuen Zeichnungen geben. Vom geplanten Beteiligungswert von 8 Mio. Euro wurden 5,071 Mio. Euro erreicht. Dies entspricht 63,39 %.

Vom für das Jahr 2019 prospektierten Umsatzerlös von TEUR 1.573 wurden TEUR 969 (TEUR 95) erzielt. Dies entspricht 61,6 %. Der Jahresüberschuss war mit TEUR 147 geplant, erzielt haben wir TEUR 63 bzw. 43 % des geplanten Überschusses. Die Verschlechterung ergibt sich aus der höheren Abschreibung. Die Einspeisevergütungen erhöhten sich auf TEUR 969 gegenüber den Planwerten TEUR 911.

Da sich auf Grund der Betriebsprüfung die Abschreibung um TEUR 33 jährlich erhöht hat ist ein direkter Vergleich mit den Prospekt-Planzahlen nicht mehr aussagekräftig.

Die Kosten gegenüber der Komplementärin der Treuhandkommanditistin sowie der Service-Gesellschaft wurden, wie im Vorjahr, aufgrund einer Besserungsschein-Vereinbarung ermittelt. (Weitere Erläuterungen unter Vergütungsbericht gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG)

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 ein Eigenkapital von TEUR 3.439 bzw. 33,5 % der Bilanzsumme aus. Das bis zum Bilanzstichtag insgesamt eingezahlte Kommanditkapital einschließlich Agio beträgt TEUR 5.323. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von TEUR 63 wurde den Kapitalkonten der Kommanditisten gutgeschrieben.

Entwicklungen im Portfolio

Bisher wurden 4 Solarparks (Mittenaar-Bellersdorf, Greifenstein-Allendorf, Lauterbach-Wallenrod in 2015 sowie Landenhausen in 2017) errichtet. Die Gesamtinvestition beträgt TEUR 10.942. Die Gesamtkapazität an installierter Leistung beträgt ca. 10.377 kWp

Die Anlagen sind vorläufig auf eine Betriebsdauer von 30 Jahren ausgerichtet, wobei aus technischer Sicht ein weiterer Betrieb durchaus möglich ist.

Finanzierungssituation

Zur Realisierung der Solarparks wurden 2 Bankdarlehen in Höhe von insgesamt Euro 7,7 Mio. aufgenommen. Der Zinssatz beträgt nominal 2,52 % bzw.2,35 %, fest bis 30.12.2033 bzw. 30.12.2034. Die quartalsmäßigen Tilgungsleistung beträgt 113.235,30 Euro, die Restschuld zum 31.12.2019 noch 6.382.352,88 Euro. Der Zinsaufwand hierfür betrug im Berichtsjahr 166.875,37 Euro.

Die Zins- und Tilgungsraten für die beiden Darlehen der DKB Bank wurden ordnungsgemäß bedient.

Lage des Unternehmens

Die Lage des Unternehmens entspricht unseren Erwartungen. Bis heute konnten vier Solarparks mit einer Leistung von 10.377,36 kWp auf einer Fläche von über 200.000m 2 errichtet werden.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Die Ertragslage der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Ertragslage Geschäftsjahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Veränderungen
TEUR
%
Gesamtleistung 969 1.017 -48 -4,72
Betriebsergebnis 224 264 -40 -15,15
Finanzergebnis – 170 – 229 -59 -25,76
Jahresergebnis 63 35 +28 80,0

Die Gesamtleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 48 (-4,72 %) auf TEUR 969 verringert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um TEUR 7 von TEUR 172 auf TEUR 165. Das Finanzergebnis verbesserte sich um TEUR 59 von ./. 229 auf ./. 170. Die Abschreibungen betrugen unverändert TEUR 580. Somit verbesserte sich das positive Jahresergebnis um TEUR 28 (+80,0%) auf TEUR 63 (Vorjahr TEUR 35).

Vermögenslage

Wesentliche Bilanzpositionen Geschäftsjahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Veränderungen
TEUR
%
Aktiva
Anlagevermögen 9.404 9.984 -580 -5,8
Kurzfristige Vermögenswerte 381 383 -2 -0,5
Liquide Mittel 477 549 -72 -13,1
Passiva
Eigenkapital 3.439 3.654 -215 -5,9
Langfristige Verbindlichkeiten 5.929 6.382 -453 -7,1
Bilanzsumme 10.262 10.916 -654 -6,0

Die Bilanzsumme der 7×7 Bürgerenergie I GmbH & Co. KG belief sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 10.262, sie hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 654 bzw. 6,0 % verringert.

Die Verringerung ist im Wesentlichen auf das Anlagevermögen zurück zu führen, dass sich aufgrund der Abschreibungen um TEUR 580 verringert hat. Die kurzfristigen Vermögensgegenstände haben sich um TEUR 2 verringert, die liquiden Mittel um TEUR 72.

Die Vermögensstruktur ist durch einen Anteil vom Anlagevermögen an der Bilanzsumme von 91,6 % (Vorjahre 91,5 %) gekennzeichnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben zum Ende des Geschäftsjahres einen Anteil von 3,1 %.

Die Kapitalstruktur ist durch einen Anteil vom Eigenkapital an der Bilanzsumme von 33,5 % (Vorjahr 33,5 %) sowie das langfristige Fremdkapital in Höhe von TEUR 6.382 (62,2%) (Vorjahr 62,6 %) gekennzeichnet.

Das Kommanditkapital ist unverändert bei TEUR 5.071. Zur Vermögenslage verweisen wir auch auf die Ausführungen zum „Geschäftsverlauf und Lage“.

Finanzlage

Einen Überblick über die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel des Unternehmens gibt nachfolgende Kapitalflussrechnung. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Die Kapitalflussrechnung zeigt wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtsjahr verändert haben.

Kapitalflussrechnung 2019
TEUR
2018
TEUR
Jahresergebnis 63 35
+ Abschreibungen 580 580
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -16 19
-/+ Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 4 4
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer -2 18
Aktiva
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer 31 -116
Passiva
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 169 229
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 829 769
– Auszahlungen für Sachanlageninvestitionen 0 0
– Erhaltene Zinsen 17 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 17 0
– Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 1.979
– Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 0 0
– Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -453 -2.338
– gezahlte Zinsen -465 -404
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -918 -763
Liquiditätsveränderungen gesamt -72 6
Finanzmittelbestand am 1.1. 549 543
Finanzmittelbestand am 31.12. 477 549

Zum Bilanzstichtag sind TEUR 137 an liquiden Mitteln zzgl. einem Kapitalreservekonto mit TEUR 340 vorhanden.

Die Zins- und Tilgungsraten für die Darlehen wurden ordnungsgemäß bedient.

Im Berichtjahr sind Zinsaufwendungen für Darlehen in Höhe von TEUR 167 angefallen.

Die Liquiditätslage des Unternehmens war im Berichtsjahr als gut zu bezeichnen. Das Unternehmen konnte seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten jederzeit erfüllen.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

Umsatzentwicklung und

Betriebsergebnis

Hinsichtlich der finanziellen Leistungsindikatoren wird auf die vorstehenden Erläuterungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage verwiesen.

Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir die Kennzahlen Umsatzerlöse pro Objekt und Rendite pro Objekt heran.

Die Rendite der Objekte ist im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,84% (von 12,82% auf 8,98%) gesunken

Bezüglich der bedeutsamen nicht finanziellen Leistungsindikatoren ist im Hinblick auf die Photovoltaikanlagen zum einen der Bereich der Umwelteinflüsse für das Berichtsjahr und hier die um 11 % gesunkene Anzahl der Sonnenstunden in Deutschland gegenüber den Vorjahren zu nennen:

In 2019 1.800 Stunden
In 2018 2.020 Stunden
In 2017 1.595 Stunden

Auch wenn es somit signifikant weniger Sonnenstunden als im Rekordjahr 2018 gab, liegt der 2019 erreichte Wert immer noch weit über dem langjährigen Mittel und vor allem über dem für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen herangezogenen Wert.

Analog konnten im Geschäftsjahr zum anderen ebenfalls Strommengen oberhalb der Prognosen erzeugten werden, wenn es auch ein Absinken im Vergleich zum Vorjahr gab: 10.747.217 KWh (Vj 11.398.197 KWh).

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Investitionen getätigt.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG entspricht den Erwartungen, die Geschäftsentwicklung entspricht quotal im Wesentlichen den unterstellten Annahmen. Allerdings wurden die geplanten Gesamtvolumina nicht erreicht, dies hatte auf der Ausgabenseite die Folge, dass es zu höheren Zwischenfinanzierungskosten als geplant gekommen ist, welche über die Laufzeit u.a. durch entstehende Mehreinnahmen (als prospektiert, in 2019 +9,9 %), wieder kompensiert werden. Ansonsten sind keine unplanmäßigen Aufwendungen erfolgt. Die Geschäftstätigkeit ist auf die Dauer von mind. 20 Jahren angelegt. Die Stromerlöse werden in den Folgejahren leicht höher als in den Prospektangaben erwartet, sofern die den Prognosewerten zugrundeliegenden Wetterverhältnisse eintreten.

Zweigniederlassungsbericht

Die Gesellschaft unterhält eine Zweigniederlassung in Dillenburg.

Personal

Die 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.

Vergütungsbericht gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG

1. Einleitung

Die Vergütung ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt und orientiert sich im Wesentlichen an den jährlichen Soll-Einspeisevergütungen.

2. Grundprinzip der Vergütung

Das Vergütungssystem der 7X7 umfasst drei Grundprinzipien:

– Vergütung der Übernahme der persönlichen Haftung durch die Komplementärin

– Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit in Abhängigkeit der jährlichen Soll-Einspeisevergütung

– Erstattung der Kosten für die Treuhandtätigkeit und die technische und kfm. Betriebsführung

3. Zusammensetzung und Ausgestaltung der Vergütung

Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr 2019 an die nachstehend genannten drei Begünstigten gezahlten Vergütungen beträgt EUR 55.745,84. Die Berechnung erfolgte im Geschäftsjahr, gem. einer Besserungsschein-Vereinbarung. Die Vereinbarung wurde Aufgrund leicht erhöhter Anlaufkosten und verspätetem Beginn der Eigenkapitaleinwerbung getroffen. Sie gilt für die Geschäftsjahre 2018 und 2019.

Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

Haftungsvergütung

Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 1.250,-

Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit in Abhängigkeit der jährlichen Soll-Einspeisevergütung

Für die Geschäftsführungstätigkeit gewährt die Gesellschaft der 7x7management GmbH pro Geschäftsjahr 1 Prozent der jährlichen Soll-Einspeisevergütung, mindestens jedoch EUR 12.000,- p. A. Die Vergütung ist in zwölf Vorauszahlungen jeweils zum Ablauf eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig.

Gemäß Besserungsschein-Vereinbarung reduziert sich die Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 auf EUR 5.000,00. Übersteigt die Einspeisevergütung den prognostizierten Wert von EUR 911.487,00 um mehr als EUR 10.000,00 erhöht sich die Vergütung nach folgender Rechnung: 50% der Mehreinnahmen, davon 5/36, gedeckelt auf 1% der Soll-Einspeisevergütung. Die tatsächliche Einspeisevergütung betrug EUR 969.347,90. Somit wurden EUR 9.018,16 vergütet.

Erstattung der Kosten für die Treuhandtätigkeit und die technische und kfm. Betriebsführung

Für die Kosten der Treuhandtätigkeit gewährt die Gesellschaft der 7x7treuhand GmbH pro Geschäftsjahr 2,5 Prozent der jährlichen Soll-Einspeisevergütung, mindestens jedoch EUR 24.000,- p. A.

Die Vergütungen sind in zwölf Vorauszahlungen jeweils zum Ablauf eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig.

Gemäß Besserungsschein-Vereinbarung reduziert sich die Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 auf EUR 5.000,00. Übersteigt die Einspeisevergütung den prognostizierten Wert von EUR 911.487,00 um mehr als EUR 10.000,00 erhöht sich die Vergütung nach folgender Rechnung: 50% der Mehreinnahmen, davon 5/36, gedeckelt auf 2,5 % der Soll-Einspeisevergütung. Die tatsächliche Einspeisevergütung betrug EUR 969.347,90. Somit wurden EUR 9.018,16 vergütet.

Für die technische und kfm. Betriebsführung gewährt die Gesellschaft der 7x7service GmbH pro Geschäftsjahr 4 Prozent der jährlichen Soll-Einspeisevergütung, mindestens jedoch EUR 38.400,- p. A.

Gemäß Besserungsschein-Vereinbarung reduziert sich die Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 auf EUR 26.000,00. Übersteigt die Einspeisevergütung den prognostizierten Wert von EUR 911.487,00 um mehr als EUR 10.000,00 erhöht sich die Vergütung nach folgender Rechnung: 50% der Mehreinnahmen, davon 26/36, gedeckelt auf 4 % der Soll-Einspeisevergütung. Die tatsächliche Einspeisevergütung betrug EUR 969.347,90. Somit wurden EUR 36.459,52 vergütet.

Chancen- und Risikobericht

Risikobericht

Allgemeine Risiken

Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Krise wurden folgende Risiken aufgrund ihrer Wesentlichkeit als bedeutend für die Geschäftstätigkeit und die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG identifiziert:

Gesamtwirtschaftliche-, Markt- und Branchenrisiken

Die wahrscheinliche Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation aufgrund der Folgen des Corona-bedingten Lockdowns und der dadurch vielfach prognostizierten größten Rezession seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird sich voraussichtlich nicht negativ auf die Erträge und wirtschaftliche Lage der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG auswirken. Da zum aktuellen Stand keine Neuinvestitionen geplant sind, bestehen keine Projektentwicklungsrisiken o.ä., die z.B. durch eine erschwerte Projekt- und Zulieferersuche ausgelöst werden könnten. Die zu erzielenden Umsätze werden zudem unabhängig von Marktbewegungen durch Sonneneinstrahlung und der feststehenden staatlich garantierten Einspeisevergütung bestimmt. Ob es beispielsweise durch eine niedrigere wirtschaftliche Betätigung zu geringerem Stromverbrauch und somit zu niedrigerer Nachfrage und Preise am Strommarkt kommt, ist für das Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht von Belang.

Es könnten jedoch Kettenrisiken auftreten, indem z.B. Versicherungsfälle nicht mehr reguliert werden können, wenn bedingt durch die Wirtschaftskrise die entsprechenden Versicherungen wirtschaftliche Probleme bekommen. Die Wahrscheinlichkeit derartiger Risiken kann aus Sicht der Gesellschaft jedoch nicht quantifiziert werden.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Die Gesellschaft wird in absehbarer Zeit keine neuen Projekte realisieren oder erwerben.

Bestandsgefährdende Risiken und Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags,- Finanz- und Vermögenslage sind derzeit nicht erkennbar.

Die Gesellschaft hat für jede PV-Anlagen Versicherungsschutz, bestehend aus Betreiberhaftpflicht und technischer Versicherung sogenannt Allgefahren mit Ertragsausfall, abgeschlossen. Der Versicherer ersetzt jeweils einen über die Dauer von zwei Tagen (Selbstbehalt) hinausgehenden Unterbrechungsschaden, sofern die technische Einsatzmöglichkeit des Versicherungsgegenstandes infolge eines eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Es besteht das Risiko, dass im Einzelfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um sämtliche Schäden in Folge von Unbenutzbarkeit und / oder ganzer oder teilweiser Zerstörung der PV-Anlagen vollständig auszugleichen. In diesen Fällen kann die Liquidität der Gesellschaft unvorhergesehen belastet werden.

Politische Risiken / Marktrisiken

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu würde insbesondere eine plötzliche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zählen. Die Geschäftsführung ist jedoch der Ansicht, dass Freiflächensolaranlagen zu den aktuell gültigen Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter wirtschaftlich betrieben werden können.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Die Geschäftsführung schätzt die Risiken als überschaubar ein und geht derzeit davon aus, dass sie keinen nennenswerten negativen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben werden. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken

Die Vergütung für Solarstrom, so auch für die erworbenen Projekte, in Deutschland ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre garantiert. Es besteht das Risiko, dass die Module der Photovoltaikanlagen die zugesicherte und/oder kalkulierte Leistungsfähigkeit nicht erreichen und/oder über einen Teil oder die gesamte Dauer der Laufzeit weniger Strom erzeugen als prognostiziert. Bestandsgefährdende Risiken und Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.

Wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotentiale

Wirtschaftliche Bestandgefährdung könnte im Wesentlichen aus schlechterer Sonneneinstrahlung sowie erhöhter Moduldegradation bzw. übermäßigen Verschleiß der technischen Komponenten und damit einhergehender erhöhter Reparaturen der Solarkraftwerke resultieren. Es besteht außerdem das Risiko, dass die tatsächlich produzierte Strommenge, z.B. aufgrund Wettereinflüssen oder technischen Gegebenheiten, von den gutachterlichen Prognosewerten abweicht und somit geringere Einnahmen als prognostiziert realisiert werden. Darüber hinaus können Störungen, Ausfälle oder sonstige Gründe (z.B. höhere Durchleitungs- und Einspeiseverluste als kalkuliert oder Verschneiung bzw. Verschmutzung) dazu führen, das weniger Strom ins Netz eingespeist wird als prognostiziert.

Sonstige Bestandsgefährdungspotentiale

Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft können sich zukünftig aus einer Aufhebung des gesetzlichen Bestandsschutzes für die Vergütung des produzierten Solarstroms nach dem EEG ergeben. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen Rahmenbedungen ändern und/oder die prognostizierten Vergütungssätze gemäß EEG reduziert oder ersatzlos gestrichen werden und hierdurch die Liquiditäts- und Ertragslage der Gesellschaft und damit das Ergebnis der Investoren negativ beeinflusst wird.

Chancenbericht

Die Gesellschaft hat zurzeit ein Portfolio von Freiflächensolaranlagen im Eigenbestand, das schon jetzt signifikante regelmäßige Erträge durch Stromverkäufe erzeugt. Seit einigen Jahren liegen die jährlichen Sonneneinstrahlungen und daraus generierte Stromerträge der Gesellschaft über den Prognosen. Steigende Erträge durch eine erhöhte Sonneneinstrahlung erweisen sich somit als zentrale Chance der Gesellschaft, die ursprünglich getroffenen Prognosen übertreffen zu können.

Die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Freiflächensolaranlagen und keine Absenkung der aktuellen staatlichen Bemühungen zur Förderung dieser Technologie. Gesetzliche Regelungen, die sich nachteilig auf den Betrieb und die Rentabilität von bereits bestehenden Solaranlagen auswirken könnten, werden daher nicht erwartet.

Darüber hinaus verbessern diese langfristigen Rahmenbedingungen die Marktchancen im Hinblick auf ggf. beabsichtigte Veräußerungen der fertiggestellten Anlagen.

Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung:

Aus Sicht der Geschäftsführung berücksichtigt die Liquiditätsrücklage der Gesellschaft die verbleibenden Ertragsrisiken angemessen. Den Risiken der Betriebsführung ist mit dem Abschluss der Versicherungen ausreichend Rechnung getragen. Die Solarparks haben langfristige Darlehen mit den finanzierenden Banken abgeschlossen. Die Zinssätze liegen im Rahmen der Prognosen und wurden über die volle Darlehenslaufzeit fest vereinbart. Die mit den finanzierenden Banken vertraglich vereinbarten Mindestkassenbestände und Liquiditätsreserven wurden erfüllt. Die jeweils finanzierenden Banken sind berechtigt, die Auszahlungen an die Gesellschafter zu untersagen, falls die Solarparks die unter den Darlehnsverträgen vereinbarten Sicherheiten/Reservekonten nicht erfüllen.

Da aktuell keine weiteren Zukäufe von weiteren Solaranlage geplant sind, entfallen alle Risiken, die sich auf die Entwicklung und/oder ungewisse Eintritte von wirtschaftlichen Prognosen bei neuen Anlagen beziehen. Der Bestandsschutz der rechtlichen Regelungen zum Datum der Inbetriebnahme wird in keiner Weise als möglicherweise gefährdet angesehen – in den bisherigen rd. 30 Jahren staatlicher Förderung von Solarenergie in Deutschland ist derartiges zudem noch nicht aufgetreten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind außer den allgemeinen wirtschaftlichen und konjunkturellen Risiken, die weder durch uns beeinflussbar noch steuerbar sind, in Bezug auf die uns betreffenden Risiken der künftigen Entwicklung, keine nennbaren nicht prospektierten Faktoren erkennbar.

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung nicht wesentlich verändert. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich. Die Chancen von potenziell über den Prognosen liegenden Einspeisevergütungen werden aktuell als deutlich wahrscheinlicher als der Eintritt der im Vorfeld genannten Risiken angesehen.

Prognosebericht

Die Ausbreitung des Corona Virus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen der privaten und wirtschaftlichen Aktivitäten werden Deutschland und viele andere Volkswirtschaften im Jahr 2020 nach inzwischen einhelliger Auffassung in eine tiefe Rezession rutschen lassen, deren konkreten Ausprägungen und Folgen noch nicht absehbar sind.

Das Ausmaß wird insbesondere von der Dauer der Krise abhängen und kann derzeit von keinem Experten eingeschätzt werden. Für den Teilmarkt der Erzeugung von Strom aus Photovoltaik wird jedoch eine stabile Entwicklung erwartet. Da die Gesellschaft bereits über funktionstüchtige und operierende Kraftwerke verfügt, deren produzierter Strom über die Regelungen des EEG abgenommen und vergütet wird, wird langfristig von keiner Verschlechterung der regulatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen zum Betrieb der Anlagen ausgegangen.

Da die Gesellschaft aktuell keine Bestrebungen aufweist, weitere Kraftwerke ins Portfolio aufzunehmen, sind die Themenbereiche der zukünftigen Entwicklung von Einspeisevergütung und Höchstgrenze staatlicher geförderter Gesamtleistung für die Gesellschaft nicht von Belang.

Aufgrund der langlaufenden Miet-/Einspeisevergütungsverträge ist in 2020 eine gleichbleibende und stabile Ertrags- und Renditelage zu erwarten.

Für das Jahr 2020 rechnet die Gesellschaft mit einem Jahresüberschuss von rd. TEUR 60, der sich aus geplanten Erlöse in Höhe von TEUR 940 abzüglich der jährlichen Abschreibung in Höhe von TEUR 580, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 145 sowie geplanten Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 155 ergibt.

Grundsätzlich besteht die Chance auf Grund günstiger Wetterverhältnisse, höhere Einspeiseerlöse zu erzielen.

Entsprechenserklärung

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ein nach den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bonn, den 02. Juni 2020

7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG
durch die Komplementärin 7x7management GmbH

diese wiederum vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen § 181 BGB befreiten Geschäftsführer

Herrn Andreas Mankel

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 9.404.126,17 9.984.169,17
I. Sachanlagen 9.404.126,17 9.984.169,17
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 90.255,17 90.255,17
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.313.871,00 9.893.914,00
B. Umlaufvermögen 794.390,55 863.594,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 317.481,13 314.532,82
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.260,41 10.589,06
2. sonstige Vermögensgegenstände 303.220,72 303.943,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 476.909,42 549.061,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 63.461,00 67.889,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.261.977,72 10.915.652,98

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 3.438.649,60 3.654.228,94
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 3.187.099,60 3.402.678,94
II. Rücklagen 251.550,00 251.550,00
B. Rückstellungen 20.000,00 35.340,00
1. sonstige Rückstellungen 20.000,00 35.340,00
C. Verbindlichkeiten 6.803.328,12 7.226.084,04
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.382.352,88 6.835.294,08
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.418,94 38.135,32
3. sonstige Verbindlichkeiten 381.556,30 352.654,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.261.977,72 10.915.652,98

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Umsatzerlöse 385.391,94 498.569,11
2. sonstige betriebliche Erträge 592.298,22 518.828,91
3. Abschreibungen 580.043,00 580.043,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 580.043,00 580.043,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 164.848,59 172.447,02
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.513,10 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 186.379,37 229.096,36
7. Ergebnis nach Steuern 62.932,30 35.811,64
8. sonstige Steuern 431,64 431,64
9. Jahresüberschuss 62.500,66 35.380,00

Kapitalflussrechnung

siehe Lagebericht

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist gem. § 264 a Abs. 1 HGB in Verbindung mit den in § 267 a Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen in Zusammenhang mit § 267 Abs. 4 S. 2 HGB als „Kleinstkapitalgesellschaft“ einzustufen. Sie ist daher nicht prüfungspflichtig gemäß § 264 a HGB in Verbindung mit §§ 316 ff HGB. Eine Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 25 VermAnlG. Die Gesellschaft hat gem. §§ 24 f. VermAnlG ihren Jahresabschluss nach den Vorgaben einer großen Kapitalgesellschaft aufzustellen.

Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer Betriebsprüfung angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

Firmensitz laut Registergericht: Bonn

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Bonn

Register-Nr.: HRA 8518

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie werden zum Nominalwert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Aufwendungen des neuen Geschäftsjahres.

Das Kommanditkapital und die Rücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden .alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung, der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.111,88 enthalten. (Vorjahr: EUR 2.775,09)

Eigenkapital

Kommanditkapital

Das Eigenkapital beträgt EUR 3.438.649,60 und setzt sich wie folgt zusammen:

Kommanditkapital Euro 4.475.916,50
(davon Haftkapital: Euro 15.149,00)
Kapitalrücklage Euro 251.550,00
Verlustvortragskonten Euro -1.288.816,90
Bilanzgewinn Euro 0,00
Eigenkapital gesamt Euro 3.438.649,60

Die Kapitalrücklage betrifft das von den Kommanditisten geleistete Agio.

Der Jahresüberschuss wurde den Gewinn-/Verlustvortragskonten der Kommanditisten gutgeschrieben.

Die im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin ist die 7x7treuhand GmbH, Bonn. Sie hat ihren Sitz in Bonn und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19329 eingetragen. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen größtenteils Abschluss- und Prüfungskosten.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 4.117.646,88 (Vorjahr: EUR 4.570.588,08).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 6.382.352,88.

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019 TEUR (Vorjahr)
TEUR
kleiner 1 J.
TEUR
1 bis 5 J.
TEUR
größer 5 J.
TEUR
gegenüber Kreditinstituten 6.382,4 6.835,3 452,9 1.811,8 4.117,6
aus Lieferungen und Leistungen 39,4 38,1 39,4 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 381,6 352,7 381,6 0,0 0,0
Summe 6.803,4 7.226,1 873,9 1.811,8 4.117,6

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 3.666,75 (Vorjahr: EUR 2.003,55).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus Einspeisevergütungen sowie Marktprämien, die die Differenz zwischen der fixen EEG-Vergütung und dem geringeren erzielten Strompreis ausgleichen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Pachten, technisch u. kaufmännische Betriebsführung sowie für Verwaltungs- und Treuhandgebühren.

Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

Mitglieder der Geschäftsführung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die 7x7management GmbH alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft. Sie wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Andreas Mankel. Herr Mankel ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vergütungen der Geschäftsführer

Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden EUR 9.018,16 gewährt.

Vergütungen der Mitglieder der Unternehmensorgane

An die 7x7treuhand GmbH wurden als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr EUR 9.018,16 gewährt.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:

Name 7x7management GmbH
Sitz Bonn
Rechtsform GmbH
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 EUR

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 13. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die von den Regierungen weltweit und in Deutschland ergriffenen drastischen Eindämmungsmaßnahmen werden zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung führen.

Die Folgen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden ständig analysiert und überwacht. Derzeit lassen sich die möglichen Auswirkungen nicht beurteilen.

Eine verlässliche betragsmäßige Schätzung der möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vermögens,- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden hohen Unsicherheit der weiteren Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss wurde den Gesellschafterkonten gutgeschrieben.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Bonn, 02. Juni 2020

Andreas Mankel, Geschäftsführer der 7x7managment GmbH als Komplementärin der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2019
EUR
Zugänge
EUR
davon FK-Zinsen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Anlagevermögen
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 90.255,17 0,00 0,00 0,00 0,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.591.038,50 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 11.681.293,67 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 11.681.293,67 0,00 0,00 0,00 0,00
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2019
EUR
kumulierte Abschreibungen 01.01.2019
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagevermögen
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 90.255,17 0,00 0,00 0,00 0,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.591.038,50 1.697.124,50 580.043,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 11.681.293,67 1.697.124,50 580.043,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 11.681.293,67 1.697.124,50 580.043,00 0,00 0,00
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2019
EUR
Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Buchwert 31.12.2019
EUR
Anlagevermögen
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 90.255,17
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.277.167,50 0,00 9.313.871,00
Summe Sachanlagen 0,00 2.277.167,50 0,00 9.404.126,17
Summe Anlagevermögen 0,00 2.277.167,50 0,00 9.404.126,17

Bericht des Aufsichtsrats

kein Aufsichtsrat bestellt

sonstige Berichtsbestandteile

Vorschüsse bzw. Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane im Sinne des $ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB bestehen nicht.

 

Bonn, 30. August 2020

7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

Andreas Mankel, Geschäftsführer der 7x7managment GmbHals Komplementärin der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019,

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

Dülmen, den 16. Juni 2020

HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Diplom-Kauffrau Dr. Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin

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