Startseite Allgemeines Facto Emissionshaus – Facto Vermögensverwaltung. Facto Financial Services – und nun?Nur Mandate für Rechtsanwälte generieren?
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Facto Emissionshaus – Facto Vermögensverwaltung. Facto Financial Services – und nun?Nur Mandate für Rechtsanwälte generieren?

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Viele haben sich auf unseren Artikel zum Unternehmen Facto Financial Sevices GmbH aus München hin gemeldet. Unter anderem auch der GF des Facto Emissionshauses Charles Smethurst, den wir ja aus dem Unternehmen Dolphin Trust aus Hannover kennen. Wir wussten aber seit geraumer Zeit eigentlich, dass das Emissionshaus und das Unternehmen Facto Financial Services außer der gleichen Büroadresse nicht viel gemeinsam haben. Im Facto Emissionshaus fanden auch seit fast einem Jahr keinerlei Aktivitäten mehr statt. Das Facto Emissionshaus habe man nur bestehen lassen, da man noch Forderungen an befreundete Gesellschaften habe, so Charles Smethurst in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion. Nun hat Charles Smethurst die Liquidation des Unternehmens Facto Emissionshauses nach einer uns vorliegenden Mitteilung angeordnet. Eine Gesellschaft ohne Geschäfstbetrieb macht natürlich auch aus unternehmerischer Sicht keinen Sinn. Geht man jedoch auf die Seite der Facto Gruppe, dann findet man hier immer noch das Emissionshaus. Klickt man allerdings auf das entsprechende Zeichen auf der Seite, dann öffnet sich ein weiteres Fenster, das dann aber nur noch eine Baustellenseite anzeigt. Es gibt keinerlei sachliche und fachliche Inhalte mehr, die man dann noch gemeinsam in der Facto Gruppe machen würde. Dann kann das doch auch herausgenommen werden, meine Herren, oder nicht? Ist doch irgendwie irreführend, zumal dann, wenn das Unternehmen jetzt gerade liquidiert wird.Was sollen denn Kunden denken, wenn die das lesen?Schaut man sich die Seite dann weiter an, so ein User unserer Plattform, dann könnte man auch auf den Gedanken kommen, dass das ein „Akquiseschuppen für Rechtsanwälte sein könnte“.

Auf der Webesite heißt es:

Erstkontakt

Sie können uns anrufen, das Kontaktformular auf der Homepage ausfüllen oder uns ein e-Mail schreiben, wenn Sie unsere Dienstleistung in Auftrag geben wollen. Wir finden einen Termin und ein erfahrener Außendienst-Mitarbeiter klärt mit Ihnen die weiteren Schritte ab. Die wichtigste Aufgabe Ihres Ansprechpartners ist die Hilfe bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, die zur Vertragsprüfung notwendig sind. Ihnen entstehen keine Kosten!

Vertragsprüfung

Wenn uns im Rahmen der Vertragsprüfung alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen prüft ein erfahrener Rechtsanwalt Ihren Fall und es kommt es zu einer wichtigen Entscheidung: Ist Ihr Anspruch begründet und hat Ihre Forderung Aussicht auf Erfolg?

Dann kann Ihrerseits die Beauftragung des von uns empfohlenen Rechtsanwaltes erfolgen, der Sie über das weitere Vorgehen und die konkrete Höhe Ihrer Ansprüche informiert. Wenn nicht, dann erhalten Sie vom Anwalt eine Nachricht darüber, dass keine Belehrungsfehler oder sonstige Fehler wie z.B. Prospektfehler bei Kapitalanlagen im Vertrag vorliegen und ein weiteres Vorgehen aussichtslos ist. Dieser Service bleibt für Sie kostenlos.

Die Beauftragung

Durch die Beauftragung eines unserer Kooperations-Rechtsanwälte wird es für Sie konkret. Nur ein Jurist kann sich durch Ihre Vollmacht im Verfahren als Ihr persönlicher Verfahrensbeauftragter legitimieren. Dazu braucht es neben der Beauftragung auch eine offizielle Vollmacht, die im Original vorliegen muss (1 x pro Anspruchsgegner).

Die Ausführung

Der von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Anwalt informiert Ihren Versicherer, Ihre Bank oder den jeweiligen Anspruchsgegner in einem Schadensersatzverfahren über Ihre Forderung und setzt eine Frist. Innerhalb dieser Frist muss die Gegenseite reagieren. Entweder, sie stimmt zu und überweist das geschuldete Geld, oder sie lehnt ab und wir gehen für Sie ins gerichtliche Verfahren. Dabei wird vor dem zuständigen Landgericht Klage erhoben. Hier wird nicht nur das von Ihnen investierte Geld in voller Höhe zurück gefordert, sondern auch Nutzungsausfall (Lebensversicherungen) oder Schadensersatz aus möglichen Zinsverlusten berechnet (Darlehen und Kapitalanlagen).

Dazu arbeiten die Anwälte mit komplexen finanzmathematischen Berechnungen. Diese anwaltliche Dienstleistung wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Die Kosten übernimmt im Idealfall die Rechtsschutzversicherung. Das Thema „Kosten“ wird Ihr Anwalt konkret mit Ihnen besprechen.

Das Ergebnis

Sie gewinnen das Verfahren und erhalten Ihr investiertes Kapital vom Gegner zurück, ebenso wie alle Auslagen für Ihren Anwalt. Facto erhält als Erfolgsgebühr einen Teil der über den Rückkaufswert hinaus erstrittenen Geldes. Das bedeutet, dass Ihnen der z.B. an die Versicherung bereits gezahlte Rückkaufswert oder die Summe der bereits gezahlten Prämien komplett bleibt.

Können Sie Ihre Ansprüche nicht durchsetzen, dann muss auch der Facto-Dienst nicht bezahlt werde. Mit einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung (mit Vertragsrecht) bekommen Sie entstehende Anwalt- und Verfahrenskosten erstattet.

Ihre Vorteile

  • Facto klärt Sie über Ihr Möglichkeiten auf und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Facto prüft in Kooperation mit im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwälten ihre Ansprüche kostenlos
  • Facto vermittelt Ihnen einen in Versicherungsfragen erfahrenen Anwalt

Wir zeigen Ihnen den Weg zum Widerruf Ihrer Lebensversicherung. Nehmen Sie unverbindlich Erstkontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Verträge und beraten Sie kostenlos!

Anmerkung der Redaktion:

Stehen Ihre Texte hier nicht im Widerspruch? Sie reden von kostenlos, aber überall sind dann Hinweise auf Gebühren, die an die Rechtsanwälte bei einer Beauftragung zu bezahlen wären, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das Prozessrisiko abdeckt.

Alles sehr MERKWÜRDIG!

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