Natürlich bekommen wir immer neue Hinweise in diesem Vorgang in unsere Redaktion. Eine interessante Frage wirft dabei unser User Lukas B. auf. Arbeitet das Unternehmen Facto Financial Services AG möglicherweise seit einem Jahr ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz? Die Frage könnte sich möglicherweise in der Tat stellen, wenn man sich die Ausführungen von Lukas B. einmal anschaut. Das Unternehmen Facto Financial Service AG aus München verfügt über eine Rechtsdienstleistungserlaubnis des Landgerichtes Stuttgart.
Sieht man dieses Rechtsdienstleistungsregister ein, dann findet man dort eine Person, die aus dem Vorstand des Unternehmen ausgeschieden ist. Inhaber der Erlaubnis ist Fritz Gölz, der mit Wirkung vom 3. August 2017 – welch ein Zufall, also heute vor einem Jahr – aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Eigentlich hätte man das dem zuständigen Landgericht in Stuttgart mitteilen müssen und für „personellen Ersatz“ sorgen müssen. Unserer Kenntnis nach hat man das aber wohl nicht getan, denn laut dem Rechtsdienstleistungsregister war das letzte „Update“ im Oktober 2016.
Nun berichtet man in Medien, dass das Unternehmen in Eigeninsolvenz fortgeführt werden soll. Nun, meine Damen und Herren wie soll das gehen?
Schauen wir uns doch auch einmal die Praxis an. Jeder Vertriebspartner müsste doch heute dem potentiellen Kunden die Situation des Unternehmens erläutern und sagen, dass das Unternehmen in Eigeninsolvenz ist. Das alleine schon deshalb, um sich selber im Beratungsprozess gegenüber dem potentiellen Kunden abzusichern. Wer schließt denn da noch Verträge ab?
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