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FACTO Financial Services AG- jetzt Regelinsolvenzverfahren statt Eigeninsolvenz-was können Kunden jetzt tun?

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Für die Münchner FACTO Financial Services AG, die sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert hat, wird zum 1. Oktober 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Unternehmen hatte sich seit dem 31. Juli 2018 im Rahmen einer Eigenverwaltung restrukturiert. Trotz großem Interesse von Investorenseite konnte in den vergangenen acht Wochen keine verbindliche Finanzierungszusage erreicht werden. Einer der Hauptgründe war die knappe Zeitspanne von weniger als acht Wochen für den sogenannten Investorenprozess. Die erforderliche Prüfung eines zu übernehmenden Unternehmens, die sogenannte Due Diligence, nimmt in der Regel mehrere Monate ein.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird für alle Vertragskategorien das weitere Vorgehen definiert. Kunden, die ihre Verträge bei der FACTO zur Rückabwicklung eingereicht haben, werden im Laufe der nächsten Wochen von iheren jeweiligen Vermittlern über die nächsten Schritte informiert. Wir bitte um Verständnis, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Kunden, die eine unserer Anwaltskanzleien mandatiert haben, gilt der abgeschlossene Mandatsvertrag uneingeschränkt weiter.

Die Auszahlung der Nutzungsentschädigungen an Kunden aus in Bearbeitung befindlichen Rückabwicklungs-Vorgängen ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht betroffen, da sie direkt durch die mandatierten Anwälte erfolgt. Für Kunden besteht daher keine Notwendigkeit tätig zu werden. Gläubiger der FACTO AG erhalten in den kommenden Wochen vom Insolvenzverwalter die zur Forderungsanmeldung erforderlichen Unterlagen.

Ihr Ansprechpartner:
FACTO Financial Service AG
Mies-van-der-Rohe-Str. 6, 80807 München
Tel.: 089 954 286 735
E-Mail: service@facto.ag

 

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