Diese Frage haben uns Unser an die Redaktion gestellt, denn auf der Internetseite des Unternehmens Facto Financial Services (facto.ag) findet man aktuell keinen Hinweis darauf, dass sich das Unternehmen in Eingeninsolvenz befindet.
Nun, nach unsren Recherchen ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet nun speziell auf seiner Webseite darüber eine Information an seine Kunden/Interessenten zur Verfügung zu stellen, aber für ein transparentes Unternehmen wäre das sicherlich eigentlich eine „normale Sache“. Nach Ansicht eines von uns befrgaten Rechtsanwaltes muss das Unternehmen jedoch bei Vertragsabschlüssen, vorher, auf diesen Umstand hinweisen lassen. Das müssen vor allem die Vermittler tun, um nicht ggf. irgendwann in die Beraterhafting genommen zu werden.
Kommentar hinterlassen