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FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt), Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

kpuljek (CC0), Pixabay
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FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt), Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 05. November 2020 gegenüber der FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform worldmarkets.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig

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