Die Fitnessstudio Kette Jopp AG begab eine Unternehmensanleihe (WKN A 1 X 26 W, ISDN DE 000A1 X 26 W) Ende 2013 mit einem Maximalvolumen von 5 Mio. Euro, einer Laufzeit von fünf Jahren und einem jährlichen Zinskupon von 8 %. Die Laufzeit geht bis 2018. Die Anleihe-Millionen wollte die Jopp AG für die Expansion der „Hard Candy“-Fitnessstudios in Deutschland, Österreich und Schweiz (Dach-Region) verwenden.
Die Anleihe war in einer Stückelung von 1000 Euro ausgegeben. Die Zahlstelle ist die biw – die Bank für Investments und Wertpapiere AG.
In den Medien gab es keine Informationen über den Verlauf der Unternehmensanleihe. Da es vor der Insolvenz der Studios erhebliche wirtschaftliche Turbulenzen gab, wurden Unternehmensteile veräußert und große Kapitalbeträge für Unternehmensschulden benötigt. Die Insolvenzen von externen Gläubigern wurden abgewehrt. Die Studios wurden nun durch die Eigeninsolvenzantrage der Jopp AG geleitet. Hier sollen die Studios auf den Prüfstand gestellt werden.
Wie steht es aber um das Kapital der Zeichner der Unternehmensanleihe? Dieses Kapital scheint gefährdet zu sein, weil das Unternehmen nicht hinreichend über die Anleihe informiert. Der Prospekt der JOPP AG wurde zwar der BaFin vorgelegt, ist jedoch hinsichtlich des Prospektinhalts zu prüfen. Hier ist durch einen Zusammenschluss der Kapitalanleger die nötige Information zu beschaffen. Dazu wird die Kenntnis eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht benötigt. Wegen der Entwicklung der JOPP AG ist auch eine Kündigung der Unternehmensanleihe zu prüfen.
Quelle:Rechtsanwalt Steffens Berlin
Kommentar hinterlassen