Justiz

Fälscher

succo (CC0), Pixabay
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Ein 53‑Jähriger soll im ersten Quartal 2019 Überweisungsbetrügereien einmal etwas größer aufgezogen haben – und muss sich nun entsprechend einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen zwei vollendeten und zwei versuchten Fällen des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, jeweils in besonders schwerem Fall, vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Dem (gesondert verfolgten) Geschäftsführer einer GmbH soll der Mann weisgemacht haben, eine von dessen Firmen erwerben zu wollen, um deren Bankkonto als Zielkonto für die geplanten Überweisungsbetrugstaten verwenden zu können. Über einen Bankmitarbeiter soll er dann Überweisungsträger gefälscht und in den Geschäftsgang gegeben haben, so dass das Geld auf eines der GmbH‑Konten überwiesen wurde. Deren Geschäftsführer soll mit diesem Geld dann Schulden der GmbH direkt beglichen haben und ihm überschießende Beträge in bar zurückgegeben haben. 100.000 Euro sollen so beim ersten Mal geflossen sein, 357.000 Euro bei der zweiten Tat. Den Großteil dieses Geldes soll sich der Angeschuldigte dann in bar zurückzahlen lassen haben, nachdem er angeblich an dem ursprünglichen GmbH‑Kauf kein Interesse mehr hätte.

Zwei weitere Überweisungsträger soll der Bankmitarbeiter von 25.000 Euro auf 80.000 Euro und von 50.000 Euro auf 100.000 Euro hochgesetzt haben. Hier sollen die Fälschungen rechtzeitig erkannt worden sein, so dass die Überweisungen nicht erfolgten.

Der Bankmitarbeiter wurde bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, der GmbH‑Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, jeweils ausgesetzt zur Bewährung.

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