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Fahrer von Wohnmobil mit Thermofenster bekommt Recht

motointermedia (CC0), Pixabay
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Im Dieselskandal hat ein Käufer eines Wohnmobils mit Thermofenster vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg muss nun erneut prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das Thermofenster im Motor des Wohnmobils reguliert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei extremen Temperaturen, sei es besonders hoch oder niedrig, wird die Reinigung gedrosselt, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt. Der Käufer hatte das Wohnmobil im April 2018 in Deutschland zum Neupreis von über 52.000 Euro erworben. Der Hersteller des Basisfahrzeugs ist eine Tochtergesellschaft von Stellantis, nämlich Fiat. Die EG-Typgenehmigung nach der Abgasnorm Euro 6 wurde in Italien erteilt.

Bis vor einigen Monaten hatte der BGH Schadenersatzansprüche aufgrund eines Thermofensters immer abgelehnt. Die Begründung war, dass es sich höchstens um Fahrlässigkeit und nicht um vorsätzliche Schädigung der Autokäufer handelte. Im Frühling jedoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. Bereits zuvor hatte er festgelegt, dass Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind.

Der BGH musste das europäische Urteil in die nationale Rechtsprechung integrieren und urteilte im Juni, dass Verbraucher eine Entschädigung zusteht, wenn die Abgasreinigung in ihrem Fahrzeug aufgrund eines Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert, selbst wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern fahrlässig gehandelt hat. In dem vorliegenden Fall muss das OLG Bamberg nun erneut prüfen, ob die Abschalteinrichtung im Wohnmobil des Klägers unzulässig ist. Falls das Gericht dies feststellt, muss der Hersteller nachweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall wird dem Käufer Schadenersatz zugesprochen, der jedoch nicht den vollen Kaufpreis ausmacht, sondern zwischen fünf und 15 Prozent davon.

Der Fall ist ein wichtiger Präzedenzfall für den Dieselskandal. Er zeigt, dass Verbraucher auch bei Fahrlässigkeit des Autobauers Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Abgasreinigung ihres Fahrzeugs aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Mögliche Auswirkungen des Urteils:

Das Urteil des BGH hat weitreichende Auswirkungen für den Dieselskandal. Es bedeutet, dass Verbraucher, die ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft haben, auch bei Fahrlässigkeit des Autobauers Anspruch auf Schadenersatz haben. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Rechte der Verbraucher. Sie zeigt, dass auch bei Fahrlässigkeit des Autobauers nicht hingenommen werden muss, dass die Abgasreinigung eines Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil des BGH dazu führen wird, dass sich die Zahl der Klagen von Dieselkäufern gegen Autobauer weiter erhöhen wird.

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