„Fair Pfand Deutschland GmbH“: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat der „Fair Pfand Deutschland GmbH“, Mannheim, mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben, das Kreditgeschäft einzustellen.
Das Unternehmen gewährte Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher kann sie sich nicht berufen. Pfandleiher dürfen das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin nur gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen ihrer eigenen Lagerkapazitäten betreiben. Hierunter fallen weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt sind.
Die Fair Pfand Deutschland GmbH darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs mehr abschließen und keine Auszahlungen auf solche bereits abgeschlossene Verträge mehr leisten. Vertragsverlängerungen (Prolongationen) solcher bereits bestehenden Verträge hat sie zu unterlassen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 711296 | Bekannt gemacht am: 17.02.2015 08:44 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: | |
Veränderungen | |
17.02.2015 | |
HRB 711296:Fair Pfand Deutschland GmbH, Mannheim, Heppenheimer Straße 31-33, 68309 Mannheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Dobschat, Wolfgang, Dobel, *19.09.1950. |
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 711296 | Bekannt gemacht am: 18.02.2011 12:00 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
17.02.2011 | |
Fair Pfand Deutschland GmbH, Mannheim, Heppenheimer Straße 31-33, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2011. Geschäftsanschrift: Heppenheimer Straße 31-33, 68309 Mannheim. Gegenstand: Die Gewährung von Lombardkrediten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG, der Handel mit Kraftfahrzeugen und Wertgegenständen aller Art sowie verwandte Geschäfte. Erlaubnispflichtige Geschäfte des KWG sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Höly, Frank, Mannheim, *20.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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