Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.851 ergeben. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position 5.b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten ausgewiesen. Diese betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Immobilien.
fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
849,00 |
1.253,00 |
||
I. Sachanlagen |
849,00 |
1.253,00 |
||
B. Umlaufvermögen |
11.201.904,53 |
21.151.151,67 |
||
I. Vorräte |
10.300.000,00 |
20.720.210,14 |
||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
259.786,92 |
263.096,75 |
||
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
642.117,61 |
167.844,78 |
||
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
689,96 |
689,15 |
||
Summe A ktiva |
11.203.443,49 |
21.153.093,82 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
10.950.325,96 |
20.908.651,47 |
||
I. Kapitalanteile |
9.700.325,96 |
19.658,651,47 |
||
II. Rücklagen |
1.250.000,00 |
1.250.000,00 |
||
B. Rückstellungen |
36.800,00 |
22.000,00 |
||
C. Verbindlichkeiten |
216.317,53 |
222.442,35 |
||
Summe Passiva |
11.203.443,49 |
21.153.093,82 |
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG hat Ihren Sitz in 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRA 722004.
Der Jahresabschluss der fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG, Tübingen wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB erstellt.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Beim Eigenkapital wird der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit durchbrochen (§ 265 Abs. 1 S. 1 HGB). Das Kommanditkapital wird in Kapitalanteile (Vorjahr: Haftungskapital) und Rücklagen (Vorjahr: variables Kapital) gemäß § 264c Abs. 2 HGB untergliedert.
Von einer Zusammenfassung von Posten der Bilanz wurde abgesehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorratsvermögens (Immobilien) erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe nach § 285 Nr. 31 HGB:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.851 ergeben. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position 5.b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten ausgewiesen. Diese betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Immobilien.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Von den Erleichterungen der §§ Staatssicherheitsdiensten, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen, (vormals: fairvesta Komplementärgesellschaft mbH, Tübingen) geführt. Zu Geschäftsführern der Komplementärin, der Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen, waren während des Geschäftsjahres bestellt:
Herr Hermann Geiger, Wolfschlugen, Bankkaufmann (bis einschließlich 27.06.2017)
Herr Ingo Kursawe, Rottenburg am Neckar, Steuerberater (ab 27.06.2017)
Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von Euro 25.000,00.
Tübingen,
Die Geschäftsführung Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen vertreten durch:
……………………
Ingo Kursawe
Tübingen, den 28. Dezember 2018
Ingo Kursawe
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Dezember 2018
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