Weil ein Fahrgast sich gestern Nachmittag in einem ICE von Basel nach Berlin weigerte den vorgeschriebenen Mund-Nasen Schutz zu tragen, wurde er daraufhin vom Zugbegleiter im Bahnhof Offenburg von der Weiterfahrt ausgeschlossen und zur Durchsetzung des Hausrechts die Bundespolizei hinzugezogen.
Nach einer Belehrung durch die Beamten legte der 33-jährige Deutsche ein Online-Attest vor, das ihn von der Maskenpflicht befreien sollte.
Ermittlungen ergaben, dass er das Blanko-Attest aus dem Internet heruntergeladen hatte. Ein Arzt bot auf seiner Homepage dieses Formular ohne vorherige Untersuchung zum Online-Download mit dem Hinweis an, man müsse nur Namen und Adresse eintragen.
Die Bundespolizei warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist darauf hin, dass man sich beim Vorzeigen eines solchen wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar macht.
Kommentar hinterlassen