Unser Anlass den GF des Unternehmens mittels Presseanfrage anzuschreiben, war ein Hinweis eines Users auf eine nicht nachvollziehbare Bilanz des Unternehmens, die diese im Unternehmensregister hinterlegt hatte.
Ein Blick in diese besagte Bilanz wirft sicherlich auch bei ihnen Fragen auf.
SWN Sachwert Nord Gesellschaft für Beteiligung, Immobilien und Vermögensanlagen mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
BILANZ
AKTIVA
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
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A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
II. Sachanlagen | 22.390,21 | 34.556,45 | ||
III. Finanzanlagen | ||||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | ||||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4,64 | 26.580,85 | ||
III. Wertpapiere | ||||
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.286,09 | 7.101,40 | ||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
Summe Aktiva | 23.680,94 | 68.238,70 |
PASSIVA
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
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A. Eigenkapital | ||||
I. Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 | ||
II. Kapitalrücklage | ||||
III. Gewinnrücklagen | ||||
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | -61.139,68 | -43.244,17 | ||
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -13.321,57 | -13.920,02 | ||
B. Rückstellungen | ||||
C. Verbindlichkeiten | 73.142,19 | 65.957,49 | ||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
Summe Passiva | 23.680,94 | 68.238,70 |
ANHANG
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handeslgesetzbuches unter Einbeziehung der steuerlichen Bewertungsvorschriften erstellt. Von den Bewertungsmethoden der vorangegangen Jahresabschlüsse wurde nicht abgewichen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung handelsrechtlicher Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlust-Rechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenvervahren aufgestellt worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das bewegliche abnutzbare Sachanlagevermögen und die erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter wurde zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen in gleichen oder fallenden Jahresbeträgen entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer. Als Nutzungsdauer werden für neu erworbene Wirtschaftgüter regelmäßig 3 bis 10 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht eine abweichende Laufzeit ergibt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen mit einer längeren Laufzeit als 1 Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sie entsprechen den Salden der Buchführung. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, soweit sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Geschäftsführer: Rainer Rohr, Hamburg
Der Blick auf die Passiv Seite der Bilanz schafft dann Erklärungsbedarf.
Natürlich haben wir Herrn Rohr dazu eine Presseanfrage übermittelt.
Ihre letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Webseite unter www.diebewertung.de . User haben mich auf die von Ihnen im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz aufmerksam gemacht. Hierzu habe ich nun einige Fragen um deren Beantwortung ich Sie hiermit bitte.
Schaut man sich die letzte von Ihnen im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz an, dann muss man sicherlich die Frage nach der fachlichen Kompetenz des Bilanzerstellers fragen, denn diese stimmt aus bilanzrechtlichen Vorschriften überhaupt nicht. Ist Ihnen dies bekannt?
Ausweislich dieser Bilanz wäre Ihre Gesellschaft bilanzmäßig Überschuldet. Das in einer Höhe wo man sicherlich die Frage nach einer möglichen Insolvenzreife stellen müsste. Ist Ihnen dies bewusst?
Als Geschäftsführer der Gesellschaft müssten Sie eigentlich binnen drei Wochen nach Feststellung der Überschuldung seine Insolvenzantragspflicht zu prüfen und ggf. einen Insolvenzantrag stellen. Ist Ihnen das bewusst?
Auch mathematisch passen die Zahlen auf der Passiva Seite nicht zusammen. Wie kann das passieren?
Ihre Rückantwort erwarte ich bis Montag den 15. März 2021. 11 Uhr. Danke für Ihre Unterstützung.
Überraschenderweise hat Herr Rohr uns dann heute Morgen schon geantwortet, ohne uns zu antworten.
Zitat:
Hallo Herr Brenner,
das ist in 25 Jahren das erste Schreiben dieser Art und hat mich irgendwie belustigt. Da Sie es aber recht nett formuliert haben, möchte ich auch darauf antworten – was ich ansonsten definitiv nicht gemacht hätte.
Meine GmbH ist mittlerweile operativ nicht mehr wirklich aktiv – ich schreibe nur noch einige Beiträge zu den Themen Finanzen und Immobilien, nur Golf spielen im Ruhestand ist dann doch zu langweilig. Wir waren auch nie als Initiator tätig , sondern haben immer nur im Vertrieb ohne jegliches Risiko agiert. Immobilien habe ich wenn, dann privat gekauft.
D.h. die GmbH läuft nur noch ein wenig nebenher und wird aktuell einschliesslich Website ganz gemütlich beendet, bzw. aufgelöst – da wir weder Verbindlichkeiten, noch irgendwelche nennenswerten Kosten haben. Wenn, dann bei mir, was aber unwichtig ist. Von einer Insolvenz sind wir nun wirklich meilenweit entfernt. Da wir im Winter ohnehin in Südafrika sind, steht der Verwaltungsaufwand auch nicht mehr im Verhältnis. Übrigens, bei Steuerprüfungen gab es bis auf Nichtigkeiten nie Probleme bzgl. der Bilanz.
Vielleicht sollten sich Ihre User mal Gedanken über wirklich wichtige Dinge machen. In der Branche ist teilweise ein derart unseriöses Volk unterwegs, das es abenteuerlich ist.
Ich finde es ja auch gut, dass Sie sich kritisch mit den Themen Geldanlage etc. auseinandersetzen, vor allem wenn es um den klassischen Finanzbereich geht. Crowdinvesting ist ist aber nicht grundsätzlich unseriös und eine gute Idee – wenn auch immer mit Restrisiken versehen.
Wer wirklich einmal selbst Geld in die Hand genommen und in Immobilien investiert hat, kann das ganz gut beurteilen. Spannend wird es im Bereich Immbilien-Crowdinvesting, wenn dieser Bereich die erste Krise durchleben muss.
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