Die Bundesregierung will in Zukunft effektiver gegen Hasskommentare und Fake News in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter vorgehen und hat dazu am 5.04.2017 einen Gesetzesentwurf beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz eine Löschungspflicht für Betreiber von sozialen Netzwerken vor und empfindliche Geldbußen, sollten diesen Pflichten nicht nachgekommen werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, großen sozialen Netzwerken und Internet-Plattformen mehr Verantwortung für die Inhalte ihrer Nutzer zu übertragen. Dabei enthält der Gesetzesentwurf auch eine Konkretisierung, was alles unter „Hasskriminalität im Internet“ zu verstehen ist. Justizminister Maas erklärte dazu, dass sich die Regelungen des Gesetzesentwurfs auf solche Äußerungen im Internet beziehen, die eine strafbare Handlung darstellen. Das Gesetz verweist auf 24 Paragraphen im Strafgesetzbuch, unter anderem Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Bedrohung. Diese sollen in Zukunft unter die geplante Regelung zu fassen sein.
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