ansieht, dann kann man dies dort nachlesen. Nur durch einen Rangrücktritt eines Gläubigers konnte hier letztlich zum jetzigen Zeitpunkt eine Insolvenzanmeldung vermieden werden..915 TDE beträgt der nicht gedeckte Fehlbetrag in der Bilanz. Hier heißt es dazu: Die Gesellschaft ist nach Buchwerten überschuldet. Die buchmäßige Überschuldung wurde durch Rangrücktritte beseitigt. Zitat Ende. Über dem Unternehmen schwebt ja immer noch die Gefahr sein Investmentangebot rückabwickeln zu müssen. Die BaFin gibt dazu derzeit, wie immer, keine Stellungnahme ab. Schaut man sich aber diese aktuelle Bilanz an, dann dürft eine freiwillige Rückabwicklung eher schwierig werden.
Schauen Sie sich Bilanzen anderer Gesellschaften an. Es gibt bekannte „Namen“, die sind seit über 10 Jahren „technisch“ überschuldet. Diese Gesellschaft ist eine junge Gesellschaft. Bilanzen sind Schall und Rauch! Wenn es danach geht, dürfte man keine einzige Beteiligung verkaufen. Sie sollten sich mal lieber die Frage stellen, warum hier die Aufsichtsbehörde so still ist. Ich sehe es eher positiv, naja…..