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Faktum-Finance GmbH-Stimmt da was nicht?

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User haben uns in einer Zuschrift auf eklatante Widersprüche bei diesem Unternehmen hingewiesen. In der Tat kann da eigentlich was nicht stimmen:
In einer Brochüre des Unternehmens kann man das Nachfolgende lesen:
Seit nunmehr 30 Jahren investiert Faktum Finance erfolgreich in sachwertorientierte Investments. Unser Erfolg spricht für sich: Noch kein Anleger hat sein bei uns investiertes Kapital verloren und die vereinbarte Mindestverzinsung wurde immer übertroffen. In dieser Zeit haben wir gelernt auch einmal „Nein“ zu einem
verlockenden Angebot zu sagen. Dabei wurden konservative Werte, wie Bodenständigkeit,
zu einem Pfeiler unseres Handelns. Nicht nur im Interesse unserer Anleger, sondern auch in unserem eigenen Interesse stellen wir höchste Anforderungen an die Auswahl unserer Produkte. Über die Jahre hat sich ein Sachwertportfolio herausgebildet auf das wir unsere Investitionen konzentrieren. Hierzu gehören die Assetklassen Immobilienprojektentwicklung,Immobilienhandel, Infrastruktur und Rohstoffe. Üblicherweise ist der Zugang zu diesen attraktiven Märkten großen institutionellen Investoren vorbehalten. Wir haben jedoch eine Strategie entwickelt, die es ermöglicht, dass unsere Anleger nicht nur mit hohen Investitionssummen an diesen lukrativen Marktchancen teilhaben können. Durch eine jahrzehntelange Erfahrung und ein hochspezialisiertes internationales Netzwerk können wir in einem frühen Stadium der Wertschöpfungskette
einsteigen und die hohen Renditemöglichkeiten nutzen.Steigen auch Sie ein und lernen unser Unternehmen kennen. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Im Unternehmensregister kann man dazu lesen

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 45894 Bekannt gemacht am: 07.11.2011 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen

04.11.2011

Faktum Finance GmbH, Offenbach am Main, Schubertstraße 37, 63069 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2011. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 37, 63069 Offenbach am Main. Gegenstand: der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, deren Gegenstand jeweils das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist, die sich mit der Durchführung und Finanzierung von Rohstoffgewinnungs-, Infrastruktur- und Immobilienvorhaben befassen. Des weiteren wird der Immobilienhandel betrieben und werden Unternehmensberatungs- und Investitionsberatungsdienstleistungen erbracht. Vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen sind sämtliche Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Walter, Gerhard, Freigericht, *16.07.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

__www.faktum-finance.de_impressum

Meinung der Redaktion:

wie schnell manchmal 30 Jahre vergehen………………………………………. Wir fragen nach beim Unternehmen!

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101 Kommentare

  • @ Christiane Weber

    Gegen wen richten Sie Ihre Beleidigungen hier ?

    Mal ganz unabhängig davon, dass so etwas hier nicht hingehört egal welche Position Sie hier vertreten (vorausgesetz Sie haben überhaupt eine…).

  • Habe in Frankfurt einen Fachseminar mit Herrn Walter besucht. Auch dort wurden von einigen Teilnehmern Fragen gestellt bzw. Aussagen getätigt, die hier ständig erscheinen. Dabei ist ess so einfach, Habe von der Faktum Finance Internetseite die Informationsbroschüre herunter geladen, studiert und eigentlich gleich Inhalte verstanden. Selten habe ich so einen ruhigen kompetenten Fachmann erleben dürfen. Jede Frage, auch die unterhalb der Gürtellinie, wurden zufriedentstellend beantwortet. Auch die Vertriebsleitung hat sich sehr dezent im Hintergrund gehalten. Sehr überraschend für mich –> Keine Chaka Chaka Veranstaltung in einem 5 Sterne Hotel. Hier spürte man sofort, dass Kundengelder professionell und sehr konservativ „verwendet“ werden.

  • Hallo „Steuerzahler“, bei Ihnen hängt also die Produktqualität davon ab, was die Vermittler denken, fühlen und wissen. Gut, dass wir in einem demokratischen Land leben. Entscheidend ist nur, was die Gesellschaft leistet und das sind hier harte Fakten. Gut so, dass Sie anderes wählen wollen. Bestimmt haben Sie Infinus(heute wurde anscheinend alles dicht gemacht) oder S&K favorisiert. Wie gesagt, hier waren z.T. sehr versierte Berater am Werke, die genauso hinters Licht geführt wurden, wie die Kunden selbst. Viel Glück bei Ihren zukünftigen Entscheidungen. Hier haben Sie Ihre erste falsche Entscheidung getroffen.

  • @ Steuerzahler
    Ich habe seit einiger Zeit auch FF in unser umfangreiches Produktportfolio aufgenommen. Auch ich war anfangs etwas skeptisch, habe mich aber im Gegensatz zun anderen hier im Blog ernsthaft mit dieser Anlageform beschäftigt. Wenn man sich einfach mal die harten Fakten anschaut und diese vor allem auch versteht, dann wird man schnell erkennen, dass es sich hier aum eine runde Sache handelt. Auch wenn die Masse an Informationen vom Berater etwas erdrückend wirken mag, so ist der Kommentar sehr fundiert und inhaltlich korrekt. Hier von Geschwafel zu reden zeugt davon, dass man entweder nichts verstanden hat oder einfach nicht verstehen will. Sich selber einfach mal ein zentrale Frage stellen: Warum verlangt jede Bank eine 1. rangige Grundschuld bei der Vergabe von Immobiliendarlehen ? Die Bank setzt sich damit lediglich einem Verwertungsrisiko zeitlicher und dinglicher Form aus. Ein Totalverlust ist ausgeschlossen da die Bank üblicherweise im Vorfeld eine Taxe für die Immobilie erstellen läßt.
    Ja, es gibt ein kleines Restrisiko, dafür bekommt man aber auch einen sehr ordentlichen Zins.
    Das Verhälntis zwischen Risiko und Rendite ist hier absolut top und verringert sich auch noch mit jeder mtl. Zinszahlung entsprechend. Was will man heutzutage den noch mehr, wenn man auf sein Geld 5 bis 10 Jahre verzichten kann ? Also Herr Walter, einfach wie gewohnt weitermachen und sich nicht von Nörglern, Besserwissern, Unwissenden und Mitwettbewerbern irritieren lassen. Ihre Anleger danken es Ihnen und nur auf die kommt es an !

  • Schauen wir uns den Beteiligungsmarkt an. Welche Sicherungsmaßnahme für den Anleger finden wir dort vor? Keine! Was wird ausgeschüttet? Vorweggenommene Gewinnausschüttungen aus einer Prognose! Wer wird geschädigt, wenn ein Produkt in Schräglage gerät? Die gesamte Anlegergemeinschaft! Wie lange kann ein Konkursverfahren dauern? 5 bis 10 Jahre (siehe S&K, Infinus etc.)! Wer verdient dann mit? Konkursverwalter, Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft etc.! Nun zu Faktum Finance. Ich kenne Herrn Walter schon etwas länger und kenne Mandanten, die seit vielen Jahren eine erstrangige Buchgrundschuld besitzen und pünktlich ihren Fest- sowie Bonuszins erhalten, wie auch diese Woche geschehen im Bonuszinsbereich. Der Zins bei FF ist keine Prognose. Dieser wird aus dem Gewinn vor Steuern (ROE) gezahlt. Jeder Investor erhält also ein Pfandrecht in überwiegend hochwertige wohnwirtschaftlich genutzte vermietete Immobilien, von denen es hunderttaussende am deutschen Markt gibt. Faktum Finance war schon vor dem eigentlichen Niedergang der Lebensversicherungen (1995 bis heute / Chinesische Währung an den USD gekoppelt und Schuldenaufnamen der Industienationen/Verbriefungen etc.) erfolgreich im Immobilienhandel tätig und besonders durch die Finanz- und Bankenkrise sowie Solvency II, Basel III, einsetzende Vererbungen der Rentner/Pensionäre werden massenhaft Immobilien (Turnover) frei. Der Markt für Gesellschaften, die im Immobilienbereich tätig sind, wird also immer größer und die Selektion wird einfacher! Faktum Finance kann also die nächsten Jahrzehnte beruhigt in die Zukunft schauen, wenn man den Markt versteht. Ob da 100 oder 500 Finanzberater vorhanden sind, was FF sicherlich begrenzen wird, reden wir hier von einem Billionenmarkt, wo für viele hundert Emittenten genügend Platz sein wird! So nun zum Pfandrecht lieber Sonnenschein. FF handelt also Immobilien und verliebt sich in keine (Halten, Verwalten, Abschreiben, Reparieren, Renovieren etc. interessiert nicht) und kennt keine Fremdmittelaufnahme. Die Immobilien werden ausschließlich von den Geldern der Darlehensgeber gekauft, d.h. die Abteilungen III der jeweiligen Grundbücher sind beim Kauf lastenfrei. Hier erhalten die Darlehensgeber über Einzelbruchgrundschulden ihr erstrangiges Pfandrecht je eigener Quote. Wenn Faktum Finance also in den Konkurs schlittern würde (was technisch nicht möglich ist, wenn Du den ganzen Blog gelesen hättest), stünde Faktum Finance als Eigentümer in vielen Grundbüchern und die Geldgeber auch. Nun üben die Geldgeber ihr Pfandrecht aus und erhalten erstrangige Vollstreckungsrechte gegenüber allen anderen „Gläubigern“, die schwerlich entstehen könten (Wer?). Betrachten wir die anderen Gläubiger: Immobilien werden ohne Fremdmittel gekauft, der gesamte Gewinn vor Steuern wird mit allen Anlegern geteilt, es gibt keine anderen Verflechtungstatbestände, keine Töchterunternehmen, nur 5 Mitarbeiter etc., also gibt es keine Verbindlichkeiten/Forderungen. Aus einem Geldwert wird dann ein reiner Sachwert (werthaltige Immobilien mit Mietertrag). Ein (reine Theorie) Insolvenzverwalter kommt dann an die erstrangigen Verwertungsrechte nicht heran, zudem die Grundbücher klug bis zu 90% des Verkehswertes für die Anleger „zu“ gemacht wurde. Das Heft des Handels haben nun ohne Mithilfe Dritter (keine RA`s, die die Hände aufhalten) die Anleger mit Ihren Beratern in der Hand: „Nehmen wir Hypotheken auf und zahlen die aus, die ausgezahlt werden wollen oder verkaufen oder halten wir die Immobilie. Der ROI liegt hier dann überall unter 10 Jahre. Hier entsteht somit ein Sachwert und einen Totalverlust können wir ausschließen.

  • Hallo Sonnenschein, es gibt Menschen, die verstehen ein Produkt und auch den Finanz- sowie Immobilienmarkt, andere wieder nicht. Schauen wir uns den Beteiligungsmarkt an. Welche Sicherungsmaßnahme für den Anleger finden wir dort vor? Keine! Was wird ausgeschüttet? Vorweggenommene Gewinnausschüttungen aus einer Prognose! Wer wird geschädigt, wenn ein Produkt in Schräglage gerät? Die gesamte Anlegergemeinschaft! Wie lange kann ein Konkursverfahren dauern? 5 bis 10 Jahre (siehe S&K, Infinus etc.)! Wer verdient dann mit? Konkursverwalter, Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft etc.! Nun zu Faktum Finance. Ich kenne Herrn Walter schon etwas länger und kenne Mandanten, die seit vielen Jahren eine erstrangige Buchgrundschuld besitzen und pünktlich ihren Fest- sowie Bonuszins erhalten, wie auch diese Woche geschehen im Bonuszinsbereich. Der Zins bei FF ist keine Prognose. Dieser wird aus dem Gewinn vor Steuern (ROE) gezahlt. Jeder Investor erhält also ein Pfandrecht in überwiegend hochwertige wohnwirtschaftlich genutzte vermietete Immobilien, von denen es hunderttaussende am deutschen Markt gibt. Faktum Finance war schon vor dem eigentlichen Niedergang der Lebensversicherungen (1995 bis heute / Chinesische Währung an den USD gekoppelt und Schuldenaufnamen der Industienationen/Verbriefungen etc.) erfolgreich im Immobilienhandel tätig und besonders durch die Finanz- und Bankenkrise sowie Solvency II, Basel III, einsetzende Vererbungen der Rentner/Pensionäre werden massenhaft Immobilien (Turnover) frei. Der Markt für Gesellschaften, die im Immobilienbereich tätig sind, wird also immer größer und die Selektion wird einfacher! Faktum Finance kann also die nächsten Jahrzehnte beruhigt in die Zukunft schauen, wenn man den Markt versteht. Ob da 100 oder 500 Finanzberater vorhanden sind, was FF sicherlich begrenzen wird, reden wir hier von einem Billionenmarkt, wo für viele hundert Emittenten genügend Platz sein wird! So nun zum Pfandrecht lieber Sonnenschein. FF handelt also Immobilien und verliebt sich in keine (Halten, Verwalten, Abschreiben, Reparieren, Renovieren etc. interessiert nicht) und kennt keine Fremdmittelaufnahme. Die Immobilien werden ausschließlich von den Geldern der Darlehensgeber gekauft, d.h. die Abteilungen III der jeweiligen Grundbücher sind beim Kauf lastenfrei. Hier erhalten die Darlehensgeber über Einzelbruchgrundschulden ihr erstrangiges Pfandrecht je eigener Quote. Wenn Faktum Finance also in den Konkurs schlittern würde (was technisch nicht möglich ist, wenn Du den ganzen Blog gelesen hättest), stünde Faktum Finance als Eigentümer in vielen Grundbüchern und die Geldgeber auch. Nun üben die Geldgeber ihr Pfandrecht aus und erhalten erstrangige Vollstreckungsrechte gegenüber allen anderen „Gläubigern“, die schwerlich entstehen könten (Wer?). Betrachten wir die anderen Gläubiger: Immobilien werden ohne Fremdmittel gekauft, der gesamte Gewinn vor Steuern wird mit allen Anlegern geteilt, es gibt keine anderen Verflechtungstatbestände, keine Töchterunternehmen, nur 5 Mitarbeiter etc., also gibt es keine Verbindlichkeiten/Forderungen. Aus einem Geldwert wird dann ein reiner Sachwert (werthaltige Immobilien mit Mietertrag). Ein (reine Theorie) Insolvenzverwalter kommt dann an die erstrangigen Verwertungsrechte nicht heran, zudem die Grundbücher klug bis zu 90% des Verkehswertes für die Anleger „zu“ gemacht wurde. Das Heft des Handels haben nun ohne Mithilfe Dritter (keine RA`s, die die Hände aufhalten) die Anleger mit Ihren Beratern in der Hand: „Nehmen wir Hypotheken auf und zahlen die aus, die ausgezahlt werden wollen oder verkaufen oder halten wir die Immobilie. Der ROI liegt hier dann überall unter 10 Jahre. Hier entsteht somit ein Sachwert und einen Totalverlust können wir ausschließen. Warum treten Sie hier auf das Pfandrecht herum und diskretitieren eine Unternehmung, die seit 33 Jahren erflogreich tätig ist. Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer so lange am Markt positiv agiert, auf jeden Marktniance klug reagiert und plausibel jedes Jahr einen ROE zwischen 10 und 15% erzielt? Immer Gelder und Festzins zahlt, für letztes Jahr wieder einen kleinen Bonus in Höhe von 0,8% und jedem Kunden ein dingliches erstrangige Verwertungsrecht gewährt. Daher auch der Name Faktum Finance –> Real vorhanden! Hier wird im Globalen Markt doch nur ein ganz kleines Rad gedreht. Herr Walter will klein und fein bleiben. Haben Sie in irgend einer Fachzeitschrift teure Werbung Faktum Finance gesehen, was die Anleger zahlen würden? Nein! Beleuchten Sie lieber Unternehmen, die riesen Kongresse abhalten und ständig mit kürzeren Laufzeiten und höheren Provisionen locken. Alles Blendwerk und Blackbox!! Es gibt so viele Qualitätsimmobilien und qualitative Projektentwicklungen und in der Zukunft auch in Deutschland hochwertige privatisierte Infrastrukturmaßnahmen im Billionenbereich, da wird in den nächsten Jahrzehnten für die kleine feine Faktum Finance Gilde genug „übrig“ bleiben. Machen Sie sich da mal keine Sorgen, das System siehe http://www.faktum-finance.de/strategie.html wird immer funktionieren.

    • Eins ist klar Herr Berater. Sie haben das hier zur Diskusson stehende Produkt nicht verstanden. Denn hätten Sie dies, hätten Sie es nicht verkauft und sich den Stimmen hier angeschlossen die schon vor vielen Monaten den Finger auf die wunden Punkte gelegt haben. Also bitte nachsitzen und anständig schämen für die unqualifizierten Beiträge hier.

  • Lieber Zuschauer, wann ich aus einem Blog verschwind oder nicht entscheide ganz alleine ich.

    Es freut mich, dass Sie mit so viel Herzblut argumentieren. Dann können Sie mir
    bestimmt auch erklären wie eine sofortige Verwertung im Insolvenzfall vonstatten geht, wenn Sie erstrangig, sofort vollstreckbar mit 5 weiteren Anlegern im gleichen ersten Rang im Grundbuch stehen? Müssen sich da alle 5 einig sein oder
    reicht es wenn nur einer vollstreckt und die Verwertung betreibt. Vielleicht wollen
    die anderen 4 gar nicht vollstrecken? Ich bin bei Ihnen, wenn Sie mit einer entsprechenden Summe alleinig auf einem Objekt abgesichert sind. Mir liegen aber Grundbuchauszüge vor wo z.B 6 Anleger im Gleichrang erstrangig abgesichert sind.

    Zum Thema Infinus noch eine Anmerkung. Zum einen kann, wenn Bundesweit
    verschieden Veranstaltungen mit zum Teil über 50 Teilnehmern stattfinden, nicht von ein „paar qualifizierten Beratern“ gesprochen werden. Es geht mir auch gar nicht um die Qualität dieser Berater. Es geht schlichtweg darum, dass diese Berater sich neue Produkte suchen, Was natürlich auch ganz normal ist.
    Die Frage ist nur, funktioniert das System Faktum Finance auch mit einem größeren Kreis von Vermittlern, welche natürlich auch nach entsprechenden
    Produkten verlangen – oder einfach gesagt. könnte sich dadurch die Qualität der
    Projekte von Faktum Finance verschlechtern?

  • Richtig Zuschauer, zudem das Unternehmen „WGF“ Fremdmittel bei Banken aufgenommen hatte und so hohe Verbindlichkeiten entstanden sind. Daher bleibt auch weniger für die Anleger übrig. Faktum Finance kauft allein aus Eigenmitteln (Gelder er Anleger oder aus Gewinnen) Grundstücke sowie Immobilien und ist dadurch alleiniger Eigentümer. Schlimm, dass man immer alles pauschalisiert und in einen Topf wirft. Viele Unternehmen erklären gleiche Strategien, aber entscheidend ist die Investitions“hülle“ (Darlehen, KG, Genussrecht, atypisch still, Schulverscreibung) in die der Anleger sein Geld begibt. Betrachtet man den Fall der Insolvenz, liegen hier bei Faktum Finance für die Anleger erstrangige Insolvenzrechte vor und das ohne Mithilfe Dritter und bei den anderen üblichen Beteiligungsmodellen liegennachrangige Insolvenzrechte vor und man benötigt die Mithilfe Dritter (Rechtsanwalt, Staatsanwaltschaft etc.). Faktum Finance sehe ich als alleiniges Rechtsgeschäft, da ich zusätzlich zum Darlehensverhältnis einen erstrangigen Grundbucheintrag erhalte, da interessieren mich andere Anleger nicht, weil ich einen hervorragenden Kapitalschutz besitze. Im Gegenteil sehe ich es sogar so, dass ich im Falle einer Insolvenz Faktum Finance besser gestellt werde, weil ich für einen gewissen Zeitpunkt einen guten Zins erhalten habe und aus einem Geldwert würde ein deutscher Sachwert werden mit Mieteinnahmen und Teil-/Eigentum einer Immobilie. Sicherlich versprechen andere Emittenten mehr Rendite, aber dieses sind Prognosen ohne Kapitalschutz.

  • Liebe/r Sonnenschein, was für ein unqualifizierter Beitrag. Eine WGF Anleihe (Schuldverschreibung) mit einem direkten verwertbaren Pfandrecht zu vergleichen. Zum Lernen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1807.html genau das gewährt Faktum Finance dem Anleger (Abs. I Nr. I). Dieses erhielten die Anleger der WGF Anleihe nicht! WGF hat auch Immobilien gekauft, gehalten und diese auch verwaltet. Faktum Finance betreibt einen erfolgreichen Immobilienhandel mit kurzen Haltefristen. Produkt und das TUN der Gesellschaften zu vergleichen ist so wie Äpfel mit Birnen…….!! Was hat Faktum Finance mit Infinus zu tun? Nichts!! Überhaupt gar nichts. Wenn von ehemaligen 1.000 Beratern dieses Instituts nun eine Hand voll qualifierter Finanzdienstleister die Investitionsmöglichkeit Faktum Finance oder auch andere Vermögensanlagen in ihr Vermittlungsportfolio aufnehmen, ist es logisch und legitim. Sie tun so, als ob hier diese Berater/Beraterinnen Anleger betrogen hätten!?. Pfui, schämen Sie sich und sollten aus diesem Blog schnell verschwinden.

  • Lieber Altanleger,

    es ist doch sehr interessant, dass eine Gesellschaft welche es erst seit 2011 gibt
    seit 33 Jahren pünktlich die Zinsen bezahlt. Übrigens, sagt Dir die WGF Anleihe etwas? Da waren die Anleger auch über erstrangige, sofort vollstreckbare Grundschulden auf Deutschen Immobilen und Grundstücken abgesichert, mündelsicher ……….. Heute wären die Anleger froh, wenn Sie zumindest 50% Ihrer Gelder zurückerhalten könnten.

    Ach und noch eine Info für Dich. Aktuell wirbt die Faktum Finance dutzende von ehemaligen Infinus-Vermittlern an. Da laufen demnächst tolle Veranstaltungen
    in München und in Frankfurt. Das wird für Faktum Finance Anleger eine ganz
    tolle Geschichte.

  • Hallo Husti, lese doch einfach den gesamten Blog. Wenn es also einen ersten Rang gibt, gibt laut Deiner Meinng also einen automatischen zweiten Rang!? Aha, aber wenn es dann einen zweiten Rang geben soll, dann muss es also auch einen Dritten geben…..!? Was für ein Blödsinn. Wenn ich ein Porsche im Wert von 100.000€ mit gleicher Quote zwei Pfandleihäusern gebe und das geliehene Geld nicht zurück zahle, können sich beide Pfandleihäuser im gleichen Verhältnis erstrangig befriedigen und teilen sich den Erlös. Hier wird doch nur die Rangfolge im Falle einer Insolvenz definiert. Das Management Faktum Finance betreibt einen Immobilienhandel und begleitet diese nur für eine gewisse Zeit. Halten und Verwalten, ja dann geht man zu einer Bank, aber Handel und nach einem halben Jahr gewinnbringend wieder verkaufen und dann eine Bankfinanzierung am A….!!? Schon einmal etwas von Vorfälligkeitsentschädigungszahlung gehört? Faktum Finance zahlt seit 33 Jahren pünktlich den Zins und die Gelder zurück. Was soll die Frage über Kosten? Völlig unrelevante Frage, weil hier keine Beteiligung wie ein Genussrecht mit vorweggenommenen Gewinnausschüttungen vorliegt, sondern ein Zinszahlung sofort aus Gewinnen eines Geschäftsbetriebes erfolgt. Einfach einmal auf http://www.faktum-finance.de gehen, lesen und verstehen (oder auch nicht -ist auch egal). Nur was man versteht, sollte man zeichnen. Oder verstehst Du und willst nur ein Torpedo loswerden, weil Dir diese tolle Möglichkeit nicht passt?

  • Erstens: Was haltet ihr eigentlich von dem Slogan der erstrangigen Absicherung ? Wenn etwas erstrangig ist muss es doch auch einen zweiten Rang geben, oder ? Wenn bei einem Rennen alle Teilnehmer auf dem obersten Podest stehen – wo ist dann der Sinn ? Und hier sind auch alle Geldgeber gleichzeitig an erster Stelle, also wer ist dann an letzter (nämlich auch alle!). Denkt mal darüber nach ob diese Formulierung gegenüber unbedarten Anlegern seriös ist…..
    Zweitens: Warum zahlt Faktum den Anlegern mind. 5%, den Vermittlern auch noch mal eine diche Stange Geld, den Anlegern eventuell einen Bonus und verdienen selbstverständlich auch noch daran usw. (Summa sumarum wahrscheinlich wiet über 10%…) wenn es derzeit bei der Bank Geld für 3% gibt ? Sind die etwa vom Deutschen Roten Kreuz oder der Caritas ? Wenn es hierfür eine plausible Antwort gibt bin ich dabei!
    Bin mal gespannt ob hierauf jemand antworten kann…..

  • Richtig. Wo ist denn 2008 der Markt geplatzt? Bei den Banken und Investmenthäusern. Der tolle Weiße Markt mit den vielen diplomierten studierten Managern. Sollen nun alle Versicherungsvertreter mit der Althasenregelung aufhören, die vorher noch Autoverkäufer waren? Titel sind doch Schall und Rauch sowie hunderte IDW S4 Gutachten. Wieviele STUDIERTE sitzen im Knast, weil sie eine Beteiligungsgesellschaft an die Wand gefahren haben. Die Vermittler haben allen denen geglaubt und bluten nun für die Lügen und falsche Berichterstattung. Ein paar Jahre „sitzen“ sie und kommen als Millionäre wieder raus, weil sie die Nummerkonten noch im Kopf haben. Hier liegt anscheinend ein erfolgreiches Geschäftsmodell vor und eine deutsche Buchgrundschuld plus Wertgutachten ist das, was auch die banken als höchste Sicherheit verlangen, wenn Sie ein Kredit vergeben. Lieber Jörg, was soll daher diese Auskunft bewirken?

  • und was wollen Sie nun? Der Zins kommt pünktlich, sehr oft (eigentlich immer) ein zusätzlicher Bonuszins und ein Pfandrecht gibt es zusätzlich zum Darlehensverhältnis. In Amerika werden aus ehemals „Bäckern“ Millionäre, weil sie eine gute Geschäftsidee hatten und kaufmännische Grundsätze verfolgen. Was soll Ihre Argumentation. Wenn man nichts findet, sucht man in der Kindheit??

  • Die Ausbildung im gehobenen Zolldienst dauert drei Jahre und wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen.

    Die Ausbildung gliedert sich in Studienabschnitte und Praktika. Das Studium absolvieren Sie am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münster. An den Dienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamts absolvieren Sie die Praktika.
    Laufbahnprüfung
    Sie beenden Ihr Studium mit der Laufbahnprüfung. Diese setzt sich aus sechs Prüfungsklausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen.

    Mit bestandener Prüfung bekommen Sie den akademischen Grad Diplom-Finanzwirtin (FH) beziehungsweise Diplom-Finanzwirt (FH) verliehen
    Die Laufbahnprüfung hat Herr Walter 1982 in Sigmaringen abgelegt und war danach einige Zeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main Flughafen in der Reiseabfertigung tätig.

  • Es ist schon sehr komisch, dass exakt nach der Razzia bei Infinius in Dresden hier wieder ein Quatsch geschrieben wird, was in den straffälligen Bereich fällt. Sie lieber Herr Bremer sollten diese falsche Behauptung von Pseudonym „Jörg“ unverzüglich streichen oder eben Anzeige erstatten. Denken Sie an die neue Rechtsprechung für Betreiber einer solchen Plattform. Gerhard Walter, Jahrgang 1957, Studium der Finanzwirtschaft
    (Dipl. Finanzwirt) und Zusatzstudium der Immobilienwirtschaft (Dipl. Immobilienwirt), Führungspositionen bei der Allianz AG und der
    Credit Suisse (Deutschland) AG, u.a. auch in der Funktion als Vice President der Credit Suisse (Deutschland) AG und CFP. Na klar, das wird man alles mit einer Zolllehre!? Vielleicht hat Frau Angela Merkel überhaupt nicht Physik studiert, sondern hat vor der Universität nur Autoscheiben geputzt und Mario Götze hat bis vor kurzem Handball gespielt!!

  • Kompetenz:
    Soweit mir bekannt ist, hat der Geschäftsführer der Faktum Finance Gmbh keine Unviversität mit einen fachbezogenen Studiengang besucht, sondern ene Ausbildung bei der Zollverwaltung absolviert, die in keiner Weise mit dem Geschäftsfeld Anlageberatung zu tun hat. Insoweit kann hier lediglich von einem Erfahrungsschatz geredet werden und nicht von einer fundierten Fachausbildung in dieser Richtung

  • Interessant für die Interessenten dieser Anlagen müsste es doch sein, dass
    die alten Anleger Ihre Meinung über Abwicklung-Sicherheit-Zins und Auszahlungen bzw. Rückzahlungen berichten würden.

    Gruß
    Bonnaire

  • Selbstkorrektur zu meiner Mail an Jane um 18:37 Uhr:

    Bitte ersetze unter 1. das Wort „Darlehensnehmer“ durch die Bezeichnung „Darlehensgeber“.

    Der Satz lautet also richtig:

    1. Jeder einzelne Darlehensgeber ist im Grundbuch persönlich eingetragen.

    Sorry !

    Liebe Grüße

    Gerhard Walter

  • Liebe Jane, nunmehr muss ich doch in diese leidige Diskussion eingreifen:

    1. Jeder einzelne Darlehensnehmer ist im Grundbuch persönlch eingetragen. Somit ist Deine Aussage falsch !

    2. Der BaFin liegen sämtliche Vertragsvorlagen nebst dem Geschäftsmodell vor. Auch investieren bei uns Vermögensverwalter und institutionelle Investoren. Unser Geschäftsmodell ist nicht beanstandet worden.

    3. Der Hinweis auf Deine nicht beantworteten Fragen geht vollständig fehl, da die Frage nach der Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit des Kunden bei der Bestellung der Grundschuld geklärt ist. Hier die Antwort: Es besteht keine Notwendigkeit hierzu.

    Liebe Grüße

    Gerhard Walter

    • Hallo Herr Walther,
      die Kritik der BaFin richtet sich bei Ihrem Darlehensangebot gerade auf die Grundbuchsicherung. Liest man meine Ausführungen zur Darlehensbesicherung über Grundbuchsicherheiten merkt mann, dass die BaFin ganz ähnlich argumentiert….Wenn ich richtig informiert bin, wird (auch) krisiert, dass nicht alle Anleger ins Grundbuch eingetragen werden, sondern nur diejenigen mit mehr als 10.000 € Darlehenssumme. Nun haben Sie hier aber persönlich geantwortet, dass JEDER Anleger eingetragen wird.

        • Wieviel Fonds hat denn M1 schon mit Erfolg abgewickelt? Zinsen zahlen ist nicht die Kunst, das Kapital mit Zinsen in versprochener Höhe zurückzahlen ist die Kunst!
          Nachrangdarlehen sind ein Geschäftsmodell für Ideengeber, die kein eigenes GEld investieren möchten und damit auch das Risiko nicht tragen können oder wollen. Außerdem wohl der Umgehungstatbestand für den 34 f

          • Nun, da wir hier bei FF sind, muss gesagt werden, dass das Emissionshaus M1VV älter ist als das Emissonshaus FF. Und M1VV hatte bis Ende 2013 auch KG-Beteiligungen angeboten. Die KG – Fonds sind geschlossen und funktionieren ganz prächtig. Da die Mindestlaufzeiten noch nicht abgelaufen sind, gibt es noch keine „Endabrechnung“ für die Anleger. Alle Zahlungen an alle Anleger (auch die des Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung) wurden bisher störungsfrei geleistet. Aber das ist ja nach Deiner Meinung keine Kunst.

  • @ Anlageberater: es ist gefordert, dass sich der Anleger ohne rechtsgeschäftliche Mitwirkung Dritter an der Sicherheit befriedigen kann. Das setzt meiner Ansicht nach voraus, dass jeder einzelne Darlehensnehmer selbst im Grundbuch als Grundpfandrechtsgläubiger eingetragen ist. Wie wie alle wissen, ist das nicht der Fall. Damit kann der nicht im Grundbuch stehende Darlehensgeber nicht ohne Mitwirkung Dritter die Sicherheit verwerten. Damit KÖNNTE der Tatbestand des Einlagengeschäfts doch gegeben sein. Von „eindeutig“ kein Einlagengeschäft möchte ich daher nicht sprechen. Da ich eben sehr vorsichtig bin, vermittle ich selbst das Produkt nicht. Man kann da sicherlich anderer Meinung sein. Keine Frage.

  • @Anlageberater: ich schreibe hier nur weiter, weil mir hier ständig Unwissenheit unterstellt wird. Auch Du schlägst in die gleiche Kerbe. Ich soll anhand von Fakten argumentieren: Bitte schön: FAKT ist, dass immer wenn ich etwas Kommentiere und Fragen stelle am Ende das Ergebnis steht, dass ich doch richtig lag – obwohl mir ja immer fehlende Fachkompetenz unterstellt wird. (siehe BaFin Prüfung) FAKT ist, dass hier immer noch nicht alle meine Fragen beantwortet wurden!
    UND: Sorry, ich habe mich wirklich vertan. Die mir vorliegenden Vertragstexte haben ein Darlehen zum Vertragsgegenstand. Mea Culpa. Daher zurück zum Ausgangspunkt: Einlagengeschäft ja oder nein. Ein Nachrangdarlehen ist kein Einlagengeschäft. Die Darlehensannahme ohne qualifizierte Nachrangklausel schon. Fazit: Es könnte sich hier um Einlagengeschäft handeln. Wie gesagt: KÖNNTE. Jetzt muss jeder selbst entscheiden was er beim Kunden anbietet und was nicht.
    Betonen möchte ich, dass ich nichts in die unseriöse Ecke schiebe. Weder Darlehensannahme, noch Nachrangdarlehen noch Einlagengeschäft an sich ist unseriös.
    Übrigens: IDW Standards halte ich für völlig unnötig und in der Praxis für unbrauchbar. Hatte S+K diese Standards?

  • Die BaFin hat noch nie eine Vermögensanlage, ob prospektierungspflichtig oder nicht, auf Plausibilität geprüft. Aktuell prüft sie Pflicht-Prospekte auf Kohärenz bzw. Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Ein Blick ins Gesetz: § 8 Abs. 1 VermAnlG. Von inhaltlicher Richtigkeit hat sich die Anstalt immer distanziert, somit auch von Plausibilitätserwägungen. Im Übrigen prüft sie Vereinbarkeiten mit dem KWG, künftig auch KAGB, ab Juli. Nix Plausibilität. Dafür gibt es die IDW-Standards.

  • Hallo Altanleger. Wenn der Ton jetzt schärfer werden soll: Bitte schön! Jetzt stellt sich noch eine weitere Frage, wer versteht das Thema Prüfung dutrch die BaFin ansatzweise, vollständig oder überhaupt nicht. Und wer beherrscht die deutsche Sprache? Zitat Altanleger 7. Mai: „was über ein Fina-Institut vermittelt wird, prüft die BaFin ganz genau“. Das impliziert, dass es für diese Produkte ein EXTRA Prüfverfahren bei der BaFin gibt. Aufgrund meiner Nachfrage dann: Zitat Altanleger vom 12. Mai: „Das FINA-Institut und der Emittent müssen sich gegenüber der BaFin erklären“. Zwischen PRÜFUNG und ERKLÄRUNG besteht ein Unterschied. Dieser Unterschied ist für die hier gegenständliche Diskussion sehr erheblich. Wenn die BaFin separat prüfen würde, dann dürfte der Emittent das den Anlegern mitteilen. Sie hatten das Feld „Plausibilität“ eröffnet. Zitat Altanleger 7. Mai: „Phoenix war ja auch unplausibel! Wohl nicht genug qualifiziert gewesen, um das zu erkennen?!“ Ihre Zeilen sind so zu verstehen, dass die BaFin eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hätte. Dann sollte der Emittent auch veröffentlichen dürfen: „Plausibilität durch BaFin geprüft“. Darf er das?
    Anstatt also allen in diesem Blog zu unterstellen Sie seien nicht genug qualifiziert, oder sie verstehen das Thema nicht im Ansatz, sollten Sie sich fragen, ob ihre eigenen Aussagen diesbezüglich nicht auf sie selbst zutreffen.
    Übrigens…die Disukssion in diese Richtung dient FF nicht. Mir liegt es fern etwas schecht zu machen, aber ich möchte schon richtig stellen, dass es keine Plausibilitätsprüfung der BaFin für Nachrangdarlehen gibt. Wenn doch, dann Bitte diese Prüfung veröffentlichen. Dann leiste ich auch Abbitte und gebe zu das Thema nicht im Ansatz zu verstehen.

    • bevor es hier zu sehr durcheinander geht, empfehle ich allen Beteiligten sich noch einmal mit den Fakten zu befassen, daher

      1. lieber Altanleger: die Bafin prüft Beteiligungen/Darlehen/Genussrechte nicht inhaltlich. Das hat sie noch nie gemacht und kann sie auch gar nicht leisten, denn dafür hat sie weder das Personal noch hat sie dafür einen entsprechenden Auftrag. Die Bafin überprüft lediglich die formellen Rahmenbedingungen, d.h. z.B. ob bei Beteiligungen der Prospekt vollständig und richtig gegliedert ist oder ob jemand wie z.B. die Faktum Finance Darlehen vertrieblich bewerben darf.
      D.h. aber die Plausibilitätsprüfung muss der Berater oder eben die übergeordnete Einheit schon selber machen (und das ist auch gut so).

      2. liebe Jane: bei der Faktum Finance handelt es sich um nicht um ein Nachrangdarlehen, bitte bei den Begrifflichkeiten genau bleiben. Ansonsten empfehle ich Dir erst einmal das Vertragswerk genau durchzulesen, dir eine Marktübersicht zu verschaffen und dann anhand von belastbaren Fakten zu argumentieren. Wenn Dir die Anlage lediglich aufgrund deines Bauchgefühles nicht passt, dann ist es ok. Wir haben es alle verstanden, aber es ist dann relativ sinnlos diesen Thread weiterzuführen.

      Denn eines ist doch klar: diese Anlageform hat wie jede andere Anlageform auf diesem Planeten ein entsprechendes Rendite-Risikoprofil, worüber man sich auch streiten kann. Aber ich halte es für absolut unprofessionell diese Anlage aufgrund der Faktenlage in die unseriöse Ecke abzuschieben. Dafür gibt es keinen Anlass.

      • Upss….lieber Anlageberater….die jüngsten Ereignisse zeigen wohl sehr deutlich, dass ich von Anfang an den Finger in die Wunde gelegt habe. Ich empfehle jetzt das Ausführliche Studium meiner Kommentare und den parallelen Abgleich mit dem jüngsten Schreiben der BaFin an Faktum Finance. Ich schrieb damals schon was heute die BaFin kritisiert. Dieser Tipp geht natürlich an alle die mir hier Unfähigkeit und Unverständins oder anderes unterstellt haben. Könnt ihr denn zugeben das ihr offensichtlich NICHT in der Lage wart (seid) die Fallstricke zu erkennen?

  • Ja lieber Jane, wohl nicht auf dem Laufenden. Ein FINA-Institut muss sämtliche Produkte und Produktarten klassifizieren, auflisten und der BaFin mitteilen. Vermittelt dieses Institut eine neue Produktart, wie z.B. das grundbuchbesicherte Darlehen Faktum Finance, fängt der Prüfungskreislauf schon an. Das FINA-Institut und der Emittent müssen sich gegenüber der BaFin erklären. Überlegen Sie doch bitte einmal, was noch vor 1 bis 2 Jahrzehnten am Markt (Deutschland und Österreich) losgewesen ist. Ein Wertpapierinstitut nach dem anderen vermittelte Forex-Strategien, Wertpapiere etc.! Gewonnen dabei hat meist nicht der Kunde/Anleger! Schauen Sie sich bitte heute die Marktsituation an. Die kleinen FINA Institute „sterben“ aus, weil sie wie eine Bank „behandelt“, bewacht und geprüft werden. Lieber Jane, warum suchen Sie sich nicht ein anderes Thema aus, was Sie wenigstens im Ansatz verstehen.

  • also die BaFin prüft die Produkte, die über „FINA Institute“ verkauft werden separat? Ist mir völlig neu! Die „Institute“selber prüfen die Produkte. Die Prüfqualität lässt da wieder Raum für kritische Fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein „Institut“ die hier von mir aufgeworfenen und bisher unbeantworteten Fragen beantworten kann.

  • Phoenix war ja auch unplausibel! Wohl nicht genug qualifiziert gewesen, um das zu erkennen?! Alles, was FINA-Institute vermitteln bzw. was über ein Fina-Institut vermittelt wird, prüft die BaFin ganz genau. Habe FF über ein solches Institut vermittelt — alles o.K.! Sicherlich gebe ich Ihnen z.T. recht, aber heute ist die Aufsichtsbehörde viel sensibler als damals. Der Markt ist reguliert – Sie sprechen vom damaligen unregulierten Graumarkt und vorsätzlichem Betrug! Sie vergleichen Äppel mit Birnen!!

  • @finanzmakler

    selten so etwas unqualifiziertes gelesen…sorry…aber schau dir mal den phoenix managed accout an und dann erzähl mir was von oberster aufsichtsbehöre….meine güte…

  • Ja, wenn man über die Straße geht, kann man überfahren werden. Wenn man mit dem Flugzeug fliegt, kann man abstürzen. Wenn man mit dem Auto fährt, kann man gegen die Wand fahren. Wenn man Trinkflaschen mit Kirschgeschmak trinkt oder Zigaretten raucht, kann man Krebs davon bekommen…….am besten zu Hause sitzen bleiben, nicht mehr in ein Flugzeug steigen, kein Auto mehr fahren, nur noch chlorhaltiges Wasser aus der Leitung trinken und das Rauchen aufgeben……!! Nur weil jemand mit falschem Namen (da den Namen Gerhard Bayer bei FF keiner kennt) in einem BLOG eine Behauptung aufstellt, sollen sich versierte Finanzvermittler von dieser am Markt sehr seltenen adäquaten Anlagemöglichkeit fernhalten. Glauben Sie denn wirklich, dass die oberste Aufsichtsbehörde „pennt“. Dieses Geschäftsmodell ist plausibel, korrekt und nachvollziehbar – dazu braucht man keinen Kommentar eines Rechtsanwaltes, besonders dann nicht, wenn gewisse RA`s lieber sehen würden, wenn die eigenen protogierten „Vorhaben“ (im Hintergrund) von Vermittlern vermittelt werden……!! Leider machen diese „Plattform-Gespräche“ mehr kaputt (meine eigene Meinung)….sehr schade. Der versierte Berater/Vermittler prüft selbst und benötigt keine Jane (an der Liane).

    • Voll daneben gehauen Finanzmakler! Sie brauchen eben gerade doch einen wie mich, denn die Geschichte zeigt jetzt deutlich, dass Sie fachliche Unterstützung brauchen, diese aber mit polemischen und unpassenden Äusserungen ablehnen. Wissen ihre Kunden um ihren Kenntnisstand?

  • Interessante Aspekte die hier aufgeworfen werden. Nach dem hier bisher stehenden besteht zumindest die Gefahr, dass das Ganze als Einlagengeschäft qualifiziert werden könnte. Damit gibts für Vermittler nur eins: Nicht mehr vermitteln. Natürlich nur, wenn man sich der Gefahr der Beraterhaftung nicht aussetzen will…

  • Es gibt Richter, die in gleichen Fällen anders entscheiden und es gibt Rechtsanwälte, die jeder für sich eine andere Rechtsauffassung haben. Daher sind allein die Verordnungen/Richtlinien/Durchführungsbestimmungen der BaFin maßgebend: e) Ungeschriebenes, den Tatbestand einschränkendes Merkmal der „Bestellung einer der Art nach banküblichen Sicherheit“ – Die Bundesanstalt sieht in ständiger Verwaltungspraxis sowohl das Einlagengeschäft in Form der 1. Alternative als auch das Einlagengeschäft in Form der 2. Alternative nicht als gegeben an, wenn bestimmte bankaufsichtsrechtlich anerkannte, der Art nach „bankübliche Sicherheiten“ für die angenommenen Gelder bestellt werden, die unter Berücksichtigung des normativen Zwecks den Erlaubnisvorbehalt entbehrlich erscheinen lassen, und die dem Anleger im Einzelfall so bestellt werden, dass er sich im Sicherungsfall aus diesen Sicherheiten unmittelbar, d.h. ohne die rechtsgeschäftliche Mitwirkung Dritter, befriedigen kann. Die Behörde erkennt unter der Voraussetzung, dass die Sicherheiten so bestellt werden, dass sich der Anleger im Sicherungsfall aus diesen Sicherheiten unmittelbar, d.h. ohne die rechtsgeschäftliche Mitwirkung Dritter, befriedigen kann, darüber hinaus Grundpfandsicherheiten an, die an im Inland belegenen Immobilien bestellt werden. Genau das „tut“ Faktum Finance und hält sich strikt daran – mehr ist dazu nicht zu sagen. Alles andere steht im Blog.

  • Hallo Herr Bayer, dass ist eine wirklich „böse“ Behauptung. Es ist Ihre Sicht der Dinge oder eines Dritten, der Sie hier vorschiebt. Eigene Sicht ist nicht Wissen!! Fragen Sie doch einmal bei der BaFin nach! Sie werden Überraschendes erfahren; hier liegt nämlich kein Einlagengeschäft vor. Wenn es eine wäre und Sie eine Straftat vermuten, müssen Sie Anzeige erstatten! Sie können es aber auch selbst nachlesen: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblattmb_110607_tatbestand_
    einlagengeschaeft.html –> alles ok.

    Anmerkung der Redaktion:
    Die Anmerkung des Users ist nicht falsch. Die beste Stelle das Thema zu prüfen ist immer die BaFin das hat auch nichts mit Ihnen oder Ihrem Produkt zu tun. Dafür ist die BaFin da. So ganz kann auch ich den Verdacht nicht von der Hand weisen von User Bayer. Das Problem haben aber einige Produkte die hier kritisert werden im Allgmeinen.Also,wenn Herr Bayer das prüfen lassen will, sollte Ihnen das doch recht sein. Das Ergebnis kann ja dann nur in Ihrem Sinne sein.

    Wir haben in der Redaktion aber auch Kontakt zu 2 bekannten Rechtsanwälten-Dr.Thomas Schulte und Daniel Blazek- die werden wir dazu einmal fragen, wie in anderen Fällen auch.Juristen kennen sich da sicherlich besser aus als wir.

    • Au Backe, wie Recht doch Gerhard Bayer hatte! Und wie Glaskar jetzt ist, dass „Kluger Kunde“ gar nicht so Klug ist. Beweis: Schreiben der BaFin an FF wegen Einlagengeschäft

  • Interessante Diskussion. das Model ist aus meiner Sicht ganz klares Einlagegeschäft. Dazu sollte sich die BaFin einmal eine Meinung bilden. Ich habe das an die BaFin gegeben. Klareres Einlagegeschäft gibt es doch nicht. Der VL ein Herr Wittke streitet das zwar ab. Angeblich hat der einen Nachweis das es kein Einlagegeschäft ist, aber den zeigt er nicht. Ich vermittel für die nicht mehr. Das ist mir zu heiss.

  • Das mit S&K ist nicht gut für die gesamte Finanzbranche. Finanzanlagenvermittler sollten daher genauer überlegen, was sie in der Zukunft vermitteln, denn hier werden wieder genügend Rechtsanwälte im Internet um Mandate buhlen, um das schwächste Glied –> der Vermittler zur Kasse zu bitten. In Punkto Faktum Finance haben Sie nicht ganz recht, weil es ein Gesamtzinstableau von 7 bis 10,75% je nach Investitionshöhe (Zehn- bis Fünfhunderttausend Euro ) ergibt. Da Herr Walter niemals eine Offensive gestartet hat und starten wird, ist sein Erfolgsmodell fast 33 Jahre am Markt. Die Bilanz wird sicherlich in Kürze veröffentlicht sein, aber sie ist bei diesem Modell nicht so entscheidend wie bei einer reinen Beteiligung, da hier der Geschäftserfolg oberhalb eines ROE`s von 9% mit dem Investor 70/30 geteilt wird. Der ROE lag 2012 bei 11,86%, so dass alle Anleger zum Festzins noch 2% Bonuszins erhalten. Es wundert mich schon, dass Vermittler immer nach einer Bilanz „schreien“, aber wenn ich sie frage, wie diese nach HGB Bilanzrecht zu lesen oder zu deuten ist, dann kommen immer ??????! Sie haben aber recht, man kann einige Dinge ableiten, aber kaum bei einer Gesellschaft, die als Kapitalgesellschaft gerade erst ein volles Geschäftsjahr hinter sich hat, da Herr Walter vorher 31 Jahre lang als Einzelkaufmann agierte. Wichtig ist, dass es ein Realzins aus einem Unternehmenserfolg 2012 ist und alle Investoren grundbücherlich besichert werden. S&K zeigt aber, wie ich es schon mehrfach beschrieben habe, dass Anleihen und KG-Modelle sowie Genussrechte/scheine nur etwas für erfahrene Anleger ist. Nur wenige Spezialfonds haben in der Vergangenheit das gehalten, was sie vorher pronostiziert haben. Bei Faktum Finance gibt es keine Prognosen, sondern hier wird seit fast 33 Jahren ein realer konservativer Immobilienhandel vollzogen und frei zur Verfügung stehende Mittel werden in institutonelle Infrastrukturmaßnahmen investiert. Bei Beteiligungsmodellen trägt der Kunde das volle Risiko, ob Verantwortliche in die Kasse greifen oder die Investitionsgrundlage nicht das hergibt, was die Prognoserechnung versprach – bei Faktum Finance trägt die Gesellschaft das Risiko, nicht der Anleger, weil dieser grundbücherlich abgesichert wird, dass nur wohnwirtschaftlich mit Mietertrag!!! Es gibt einen weiteren gewaltigen Unterschied –> Herr Walter behandelt das Anlegergeld wie seines, bei vielen Beteiligungsmodellen wird genommen, davon „gelebt“, es ist ja Anlegergeld –> wenn`s in die Hose geht, besitzt der Vermittler ja gesetzlich verordnet eine VSH. Schauen Sie einmal in der nahen Vergangenheit, was Beteiligungsgesellschaften für Großveranstaltungen mit teuren Rednern anberaumen müssen, damit die Vermittler „Größe“ sehen. Größe ist aber, dass man mit Anlegergeld konservativ und vorsichtig umgeht, als ob es sein eigenes ist; daher wird FF niemals Großveranstaltungen veranlassen oder teure Imagefilme drehen lassen. Es ist gut, dass nicht alle Faktum Finance kennen und dass sich viele Vermittler immer noch in den „Fängen“ der Finanzindustrie“ befinden, so dass wenige versierte Finanzberater/Innen mit dieser kleinen Perle am Markt die nächsten Jahre viel Freude haben wird.

  • …..ups – hat es jetzt die S&K zerbröselt? Lösen sich jetzt viele 100 Millionen in Luft auf, weil alles nur auf Papier stand? Weil Gutachter schöne Gutachten gemacht haben um den tatsächlichen Wert zu verschleiern? Jetzt wäre für Herrn Walter eine gute Möglichkeit, in die Offensive zu gehen! Da seine Kunden ja eine grundbuchliche Absicherung an einer vermieteten Immobilie haben (also im Falle eines Nichtzahlens der versprochenen Zinsen einen Direktzugriff auf die Immobilie = Sicherheit), kann seinen Kunden so etwas ja nicht passieren! Und die geschäftlichen Ergebnisse für 2012 liegen ja auch schon vor: die Kunden erhalten eine Bonuszahlung von 2 % p.a., also insgesamt eine Verzinsung von 10% p.a. (super Leistung). Wenn Herr Walter mit der Veröffentlichung seiner Bilanz und damit seiner positiven Ergebnisse hier antritt, dann wäre doch schon mal der Wind aus den Segeln der größten Zweifler genommen. Wir warten also gespannt!

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