Den Rat mag man Gerhard Walter von der Faktum Finance geben, denn wenn man die BaFin schon im Haus hatte, dann ist sicherlich guter juristischer Rat gefragt. Sollte es zu einer Rückabwicklungsanordnung der BaFin kommen, dann wird man sicherlich nicht alle eingezahlten Gelder zurückzahlen können, und Mandanten werden sicherlich Vermögensschäden entstehen. Das auch mal zu den Fragen an unsere Redaktion „was wäre wenn“. Mehr kann man zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen. Möglicherweise stellt die BaFin aber auch fest „alles in Ordnung-weitermachen“. Das wäre sicherlich die beste Nachricht für alle Beteiligten.
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