FALCON Vermögensverwaltung AGFrankfurt am MainHRB 108130Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlungam Freitag, dem 15. März 2024, um 11:00 UHR MEZin den Geschäftsräumen der Wealth Collect Holding GmbH
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Nachwahlen zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Rainer Bergmann hat sein Amt zum 30. Juni 2022 niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Markus Gurlitt hat sein Amt zum 26. September 2022 niedergelegt. Derzeit gehört dem Aufsichtsrat nur noch Wolfram Lange an. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Es sind daher zwei neue Mitglieder zu wählen. Die Aktionäre Stefanie Lange und Wolfram Lange schlagen vor,
für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung und Änderung der Satzung Die Aktionäre Stefanie Lange und Wolfram Lange schlagen vor zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft Die Aktionäre Stefanie Lange und Wolfram Lange schlagen vor zu beschließen: Die Gesellschaft wird aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. |
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers Die Aktionäre Stefanie Lange und Wolfram Lange schlagen vor zu beschließen: Zum Abwickler wird der bisherige alleinige Vorstand Roger Krüger bestellt. |
II. |
Weitere Hinweise und Teilnahmebedingungen |
Adressen für die Mitteilung zur Teilnahme, für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Mitteilung zur Teilnahme, für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:
FALCON Vermögensverwaltung AG |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Die Aktionäre werden gebeten, unter der oben genannten Adressen bis Donnerstag, den 14. März 2024, 18:00 Uhr MEZ, mitzuteilen, ob sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, z.B. durch eine E-Mail. Diese Bitte erleichtert lediglich die Organisation. Eine Anmeldung ist darüber hinaus nicht erforderlich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht durch natürliche Personen vertreten lassen. Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis Donnerstag, den 14. März 2024, 18:00 Uhr, unter den oben genannten Adressen übermittelt oder in der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Stimmkarte; ggf. Adressdaten des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist unter den oben genannten Adressen erreichbar
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Die Speicherdauer beträgt regelmäßig bis zu drei Jahre.
Personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, werden unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienanzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern gemäß § 129 Abs. 4 AktG während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden.
Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Art. 15ff. DSGVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten verlangen. Diese Rechte können von Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den oben genannten Adressen geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.
Aktionären und Aktionärsvertretern steht ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DSGVO zu.
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die oben für die Anmeldung genannte Adresse der Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 12. Februar 2024
FALCON Vermögensverwaltung AG
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