Der Bundesgerichtshof hat den Fall an das Landgerichts Augsburg zurückverwiesen, das Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte.
Es sei nicht sicher, ob Schreiber in Deutschland steuerpflichtig war. Ebenso ob der Vorwurf der Bestechung nicht doch verjährt war.
Schreiber galt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre, als Lobbyist soll er ein umfassendes Geflecht an Schmiergeldkonten geführt haben. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber im Mai 2010 wegen einer Steuerhinterziehung in Höhe von 7,5 Millionen Euro in den Jahren 1988 bis 1993 verurteilt.
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