Wenn durch eine falsche Beratung Verluste entstehen, sind die Ansprüche meist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend zu machen, da sie gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Der Rechtsbeistand sollte möglichst über Erfahrungen mit Haftungsfällen bei Anlageberatungen verfügen. Außergerichtliche Ansprechpartner sind auch die verschiedenen Schlichtungsstellen des Bankgewerbes.
Für eine Falschberatung muss grundsätzlich derjenige haften, der die Beratung durchgeführt hat. Bei Kreditinstituten übernimmt die Bank oder Sparkasse die Verantwortung für Fehler ihrer Mitarbeiter. Anders sieht es bei freien Beratern aus: Sie müssen für eine Falschberatung selbst haften. Kunden sollten daher prüfen, ob das Haftungsrisiko eines freien Beraters durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Laut Informationen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) könne der Kunde grundsätzlich fordern, so gestellt zu werden, als sei die Beratung korrekt abgelaufen. Dies könne so aussehen, dass die Bank die gekauften Risikopapiere zurücknehmen und dem Kunden für den bisherigen Anlagezeitraum mit einer marktüblichen Verzinsung entschädigen müsse.
Bei der Beratung zu Wertpapieranlagen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Falschberatung, auch wenn der Fehler vom Kunden erst spät bemerkt wird. Bei der Beratung zu Kapitalanlagen verjähren die Ansprüche ebenfalls nach drei Jahren. Hier beginnt die Frist jedoch ab jenem Zeitpunkt, an dem der Kunde die fehlerhafte Beratung erkannt hat. Um Streitigkeiten um Verluste durch Falschberatung zu vermeiden, sollten Kunden vor jedem Beratungsgespräch zur Sicherheit folgende Checkliste durchgehen.
Checkliste
Vor fehlerhaften Anlageentscheidungen können Sie sich schützen, indem Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten und anschließend alles genau prüfen lassen. Folgende Punkte sind wichtig:
• Zeuge: Nehmen Sie möglichst jemanden zur Beratung mit. Dann haben Sie im Fall einer Falschberatung einen Zeugen.
• Anlageziel: Klären Sie vor der Beratung, wie viel Geld Sie anlegen wollen, was Sie mit Ihrem Geld machen wollen und wie lange Sie es entbehren können.
• Anlageprofil: Schreiben Sie genau auf, ob Sie Ihr Geld ganz sicher, mit wenig oder mit viel Risiko anlegen wollen. Erläutern Sie schriftlich, was Sie unter Ihrer Risikoeinstufung verstehen. Lassen Sie die Einstufung vom Berater unterschreiben.
• Fakten: Lassen Sie sich alle wichtigen Details zu einer Geldanlage schriftlich geben, damit Sie im Schadensfall keine Beweisschwierigkeiten bekommen. Dazu gehören die Beschreibung des Risikos, der Laufzeit, der Kündigungsmöglichkeiten und die Höhe der Kosten der Anlage. Denn investiert wird nur, was nach Abzug der Kosten von Ihrem Geld übrig bleibt.
• Unterlagen: Achten Sie darauf, dass Ihnen der Berater neben dem Vertrag auch den offiziellen Anlageprospekt zu einer Kapitalanlage aushändigt – und nicht nur die Werbebroschüre.
• Anlageprospekt: Lesen Sie unbedingt die Risikohinweise im Anlageprospekt.
• Anbieter: Schauen Sie in der Finanztest-Warnliste nach, ob der Anbieter einer Kapitalanlage schon mal negativ aufgefallen ist. Fragen Sie auch bei Ihrer Verbraucherzentrale nach, ob die Anlagefirma dort bekannt ist.
• Ausland: Befindet sich der Geschäftssitz der Anlagefirma im Ausland, ist es im Schadensfall oft kompliziert und teuer, dort Schadenersatzansprüche zu stellen.
• Vergleichsangebot: Sinnvoll ist es, sich Angebote anderer Anbieter anzusehen und zu vergleichen.
• Prüfung: Wenn Sie nicht sicher sind, ob das von Ihrem Berater empfohlene Anlageangebot wirklich lukrativ ist, sollten Sie es von einer zweiten, unabhängigen Instanz prüfen lassen. Das kann eine Verbraucherzentrale, ein unabhängiger Honorarberater oder ein Steuerberater tun.
• Versicherung: Lassen Sie sich vom Berater bestätigen, dass er eine Vermögenshaftpflichtversicherung hat. Falls er Sie falsch beraten hat, tritt dann die Versicherung für Ihren Schaden ein.
• Bedenkzeit: Unterschreiben Sie nichts gleich am Tag der Beratung. Überschlafen Sie Ihre Entscheidung.
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