Je mehr man den neuen Test von Finanztest liest, um so merk-würdiger wird das. Da heißt es in einem Absatz „Negativ ist uns auch im Jahre 2002 ein Afa Berater aufgefallen. Ein Ehepaar sollte Lebensversicherungen und Bausparverträge kündigen………………das Geld sollte dann in eine Prismalife Police einbezahlt werden…………….. Das man bei Finanztest einen „Fall“ aus dem Jahre 2002!!! heranzieht, ist schon sehr ungewöhnlich. Auch der Hinweis auf das BGH Urteil ist schlichtweg falsch, denn in dem benannten Urteil hat der BGH explizit bestätigt, dass eine separate Honorarvereinbarung ZULÄSSIG ist. Wir sehen das Urteil übrigens ausdrücklich als Stärkung der generellen Honorarberatung. Das haben wir ja in mehreren Artikeln schon artikuliert. Wir fordern ja die Einführung der Honorarberatung seit langem. Dann gäbe es eben genau diesen Ansporn nicht mehr, ein bestimmtes Produkt zu verkaufen. Stimmt die Zahl von unter 15% vermittelter Produkte für das Unternehmen Prismalife, dann ist dies in Kombination mit der AFA AG sicherlich vom Produkt her kein Schwergewicht im Angebotsspektrum. Interessant wäre ja einmal zu erfahren, was der Kunde, unterstellt der Fall aus 2002 stimmt so, heute an Kapital bei der Prismalife haben würde und bei seiner damals bestehenden Versicherung bzw. Bausparkasse. Da hier aber keine Zahlen genannt wurden, kann man dies leider nicht vergleichen. Vielleicht hätte der Kunde dann ja durch die Beratung auch „mehr Geld“ zur Verfügung.
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