Derzeit werden Zahlungsaufforderungen in Höhe von knapp 300 Euro einer angeblichen Anwaltskanzlei Wohlfeil & Partner versendet. Den Verbrauchern wird dabei gedroht, das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten, sollten sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Der Gläubiger der Forderung sei der Anbieter €urowin24deutschland. Die Kanzlei wäre als Inkasso-Unternehmen zugelassen und soll in der Karnerscher Strasse 145 in Berlin ansässig sein.
„Nach unseren Recherchen gibt es weder die angegebene Straße in Berlin noch ist die Kanzlei in der Datenbank der Berliner Rechtsanwaltskammer zu finden“, informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch eine Zulassung als Inkasso-Büro existiert nicht. „Vermutlich geht es nur darum den Verbrauchern schnell Geld aus der Tasche zu ziehen, um dann wieder in der Versenkung zu verschwinden“, so Wiesemann.
„Verbraucher sollten diese Forderung auf keinen Fall zahlen und brauchen auf dieses Schreiben nicht reagieren“, rät Wiesemann. Generell gilt es, Zahlungsaufforderungen immer sorgfältig zu prüfen, bevor eine Zahlung veranlasst wird. Auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de kann überprüft werden, ob ein Inkassounternehmen zugelassen ist. Anhand der eigenen Unterlagen sollte sich zudem feststellen lassen, ob überhaupt ein Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Anbieters vorliegt.
Quelle:VZ Sachsen
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